Transplantationsgeschehen und dazu erforderliche Aufklärungsarbeit sollten verbessert werden

Mit Rücksicht auf die rund 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, sind geeignete Maßnahmen geboten, das Transplantationsgeschehen – Organspende bis zur Organverpflanzung – effektiver zu gestalten.
Das geltende Transplantationsgesetz regelt bereits die Pflichten zur Aufklärung über die freiwillige Organspende.

Entsprechende Kampagnen werden seit Jahren, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, durchgeführt und durch das Verteilen von Broschüren einschließlich „Organspendeausweis“ ergänzt.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in der Vergangenheit durch Vortragsveranstaltungen und die Auslage entsprechender Informationsschriften bei den Neusser Pflegetreffs an der Aufklärungsarbeit konkret beteiligt.
Gleichwohl konnten 2010 in Deutschland nur rund 4.000 Organtransplantationen durchgeführt werden.
Die Zahl der benötigten Organe liegt also weit über der Zahl der gespendeten Organe.

Es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass mehr Organe unter Achtung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte gespendet und transplantiert werden könnten, wenn die rechtlich gegebenen Möglichkeiten effektiver genutzt würden.

So erscheint es sinnvoll, die Aufklärungsarbeit zur Organspende noch einmal deutlich zu verstärken und durch Angebote spezieller Informationen zu ergänzen.
Dabei wird es darum gehen müssen, alle relevanten Fragen hinsichtlich des Organentnahmeverfahrens und der Hirntodproblematik ergebnisoffen zu erläutern. Kritische Erwägungen dürfen dabei ausdrücklich nicht ausgeklammert bleiben.
Denn in der Frage für oder gegen Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“.
Es kann gute Gründe geben, sich für aber auch gegen eine Organspende zu entscheiden. Jeder Einzelne muss sein Selbstbestimmungsrecht frei und ohne jegliche Einflussnahme bzw. ohne Druck wahrnehmen können, ob und wie er sich zur Organspende äußert und entscheidet.

Herausragend bedeutsam erscheint die Notwendigkeit, in den bundesdeutschen Krankenhäusern das System der Meldung potenzieller Organspender und die Strukturen zur Organentnahme und Transplantation, ohne die angesprochenen Selbstbestimmungsrechte zu berühren oder gar einzuschränken, durch präzisere Regelungen zu verbessern.
Dazu sind offensichtlich auch weitere finanzielle Anreize geboten.

Die zur Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Absichten, jede Bürgerin / jeden Bürger einmal im Leben, z.B. beim Führerscheinerwerb oder bei der Beantragung eines Personalausweises, auf die Organspendebereitschaft anzusprechen, wird in dieser Form als ungeeignete Lösung angesehen, für die notwendige Klarheit zu sorgen.
Mit dem in Aussicht genommenen frühzeitigen Ansprechen der BürgerInnen wird von insoweit inkompetenten Institutionen zu den Grundpositionen von Leben und Tod ein unvertretbarer Entscheidungsdruck erzeugt, so dass sich zwangsläufig verfassungsrechtliche Bedenken ergeben müssen.
Das Ausbringen einer gegebenenfalls getroffenen Entscheidung auf einem amtlichen Papier, Führerschein, Personalausweis oder Versichertenkarte, wird daher abgelehnt.
Die Verdeutlichung einer unbeeinflussten Entscheidung zur Organspende mittels gesondertem „Organspendeausweis“ ist nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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