Anspruch auf qualifizierte kostenfreie Pflegeberatung für pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörige

Die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) hält Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für unzureichend.
Dies vor allem deshalb, weil eine Reform des Pflegebedürftigkeits-begriffes zu Gunsten der demenzkranken Menschen nicht zustande gekommen ist und trotz vollmundiger Ankündigungen nur bescheidene Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht worden sind.
Der vielfach beklagte Pflegenotstand bleibt so weiterhin bestehen.

Eine der Leistungsverbesserungen ist in einem neu geschaffenen § 7b Sozialgesetzbuch (SGB) XI beschrieben und regelt eine erweiterte individuelle Beratungspflicht zu Gunsten der pflegebedürftigen Menschen bzw. ihrer Angehörigen.

Danach haben die Pflegekassen unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Leistungsantrags unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann.
Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der häuslichen Umgebung stattzufinden und kann auch nach Ablauf von zwei Wochen durchgeführt werden.
Über diese Möglichkeiten hat ihn die Pflegekasse aufzuklären.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht auf diese neue Vorschrift aufmerksam und empfiehlt allen Betroffenen, die neuen Möglichkeiten, zeitgerecht eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, zu nutzen.

Denn nicht selten ergibt sich eine Pflegebedürftigkeit plötzlich und vielfältige Fragen der Hilfe- und Pflegenotwendigkeit müssen schnellstmöglich abgeklärt werden.
Insoweit kann die neue Beratungsregelung hilfreich sein.

Im Übrigen steht auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für individuelle Informationen zu den Gesundheits- und Pflegesystemen zur Verfügung.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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1 Kommentar zu "Anspruch auf qualifizierte kostenfreie Pflegeberatung für pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörige"

  1. Ich finde das eine wichtige Weiterentwicklung, auch wenn sie noch nicht weit genug geht. Ich habe selber als Berater erlebt, dass sich Betroffene teilweise sogar an mich gewandt haben, weil Probleme mit den Pflegekassen oder der privaten Pflegeversicherung aufgetreten sind. Das ist schon bei einer Hausratversicherung oder Arbeitslosigkeit ärgerlich, aber im Pflegefall ist es absolut unverständlich, warum Betroffenen noch Steine in den Weg gelegt werden. Die haben wirklich andere Probleme.

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