Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement – Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten

[PM PPS] Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat am 01.08.2011 in einer umfangreichen Zuschrift alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und den Petitionsausschuss gebeten, durch eine Novellierung von § 612a BGB sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen Mängel im Betrieb (folglich auch in Pflegeeinrichtungen) ohne Nachteile ansprechen und ggf. öffentlich machen können.
Der Text dieser Zuschrift ist auf der Internetseite von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unter Pressemitteilungen (Statements und offene Briefe) im vollen Wortlaut nachlesbar und abrufbar.

Mit dem Antrag von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk können die Bestrebungen, den allgemeinen Whistleblowerschutz für die Bundesrepublik Deutschland voran zu bringen, unterstützt werden.

Wer die Petition von Pro Pflege –Selbsthilfenetzwerk unterstützen möchte, sollte sich schnellstmöglich per Briefpost (mit Unterschrift) gegenüber dem Deutschen Bundestag äußern und die Petition mit zeichnen (Mustertext als Vorschlag angefügt).

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