Bezirksregierung Düsseldorf fordert Luftreinhalteplan für Mönchengladbach – erste Vorschläge der Stadtverwaltung

[PM MG] Zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für Mönchengladbach hatte die Bezirksregierung Düsseldorf um Vorschläge gebeten, welche Maßnahmen aus Sicht der Stadt Mönchengladbach zur Einhaltung der zulässigen Luftqualitätsgrenzwerte an den Messpunkten Aachener Straße und Friedrich-Ebert-Straße führen können.
An diesen Punkten waren Überschreitungen beim Stickstoffdioxid (NO2) und an der Friedrich-Ebert-Straße auch bei der zulässigen Anzahl der Tagesmittelwerte beim Feinstaub (PM10) festgestellt worden.

Zusätzlich zu den gemessenen Grenzwertüberschreitungen an diesen Stellen sind aus Gutachten zu Immissionsbelastungen im Innenstadtbereich Mönchengladbach rechnerische Überschreitungen an der Bismarckstraße für NO2 und eine Überschreitung der zulässigen Anzahl der Tagesmittelwerte beim PM10 bekannt.
In einer ersten Stellungnahme hat die Stadt Mönchengladbach jetzt gegenüber der Bezirksregierung erklärt, dass die Ausweisung einer Umweltzone und die Durchführung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch in der Mönchengladbacher Innenstadt sachgerecht seien.
Das Schreiben an die Bezirksregierung, dass erste Maßnahmen-Vorschläge zur weiteren Prüfung enthält  wurde jetzt den Fraktionen, den Mitgliedern der Fachausschüsse und den Bezirksvorstehern zur Kenntnis gegeben.
Die Bezirksregierung hatte die Stadt aufgefordert, Maßnahmen zu nennen, die kurzfristig umsetzbar sind und deren Wirksamkeit vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Modell berechnet werden kann.
Berücksichtigt wurden ebenfalls Maßnahmen, die auch im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) und im Lärmminderungsplan (LMP) vorgesehen und schadstoffrelevant sind sowie Maßnahmen aus dem „Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept Mönchengladbach“ (KSK).

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