Die Informationspflicht der Medien und das Informationsrecht der Bürger – wer informiert in Mönchengladbach worüber, oder auch nicht?

Die Verwaltung geht einen neuen, von den Bürgern geforderten Weg.
Sie bietet den Menschen in den Stadtteilen an, sich aktiv an der Planung ihres Umfeldes zu beteiligen.
Das Projekt “Dialog Giesenkirchen“ ist ein solches Angebot.
Gut zweihundert, meist Giesenkirchener Bürger, besuchten die Auftaktveranstaltung am 12. Juli in Giesenkirchen und waren von dieser Vorgehensweise begeistert.

Diese zweihundert Besucher, sie hatten ihre Adressen dokumentiert, wurden schriftlich durch die Stadtverwaltung informiert, dass am 4. Juli sowohl ein Planer-Spaziergang mit Kindern als auch ein offener Dialog mit dem Planungsteam für Jedermann stattfinden.

Der Erfolg der Aktion ist nicht der Rede wert. Kein einziges Kind kam zum Treffpunkt an der Kruchenstraße.
Dieser Misserfolg sollte jedoch allen Beteiligten zu denken geben.
Waren die Bürger ausreichend informiert?
Gibt es die Verpflichtung der Medien zur Berichterstattung über wichtige Veranstaltungen?
Was könnte einer Berichterstattung in den Printmedien entgegenstehen?

Aus der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit lassen sich auch eine Informationspflicht der Medien und ein Informationsrecht der Bürger ableiten.
Werden die Printmedien in Mönchengladbach dem derzeit gerecht?
Wohl kaum.
Über Termine am 4.August war in der Mönchengladbacher Tagespresse mit großen Auflagen nichts zu finden.
Die erfolgte Meldung im örtlichen Rundfunk am Morgen des 4. Juli reicht bei weitem nicht aus, um einer Informationspflicht nachzukommen.
Könnten etwa politische Parteien oder Institutionen oder die Werbeindustrie Interesse an einer Informationsunterlassung haben…?
Oder haben die infrage kommenden Redaktionen eigenständig entschieden nicht zu informieren?
Hat kein einziger Bürger Interesse? Darüber gilt es nachzudenken.

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