Patientenrechtegesetz: Arztpflichten – Patientenrechte

Daniel BahrVortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 04.03.2013, 18.00 – 19.30 Uhr
Referent: Dozent Werner Schell http://www.wernerschell.de

Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen andererseits, waren bislang in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten.

 

Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen.

So hat z.B. der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in den 50er Jahren herausgestellt: „Der Patientenwille ist das oberste Gesetz“.
Diesem und anderen Rechtsgrundsätzen Rechnung tragend hat der Gesetzgeber nun ein Patientenrechtegesetz geschaffen und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Patienten bzw. der Leistungserbringer durch Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch für alle Beteiligten verbindlich gemacht. Dabei wurde z.B. verdeutlicht bzw. klargestellt, dass eine umfassende therapeutische Aufklärung Voraussetzung für eine rechtswirksame Patienteneinwilligung ist und welche Möglichkeiten die Patienten im Falle eines Behandlungs- bzw. Pflegefehlers haben, einen Haftpflichtanspruch durchzusetzen.

Damit soll erreicht werden, dass es bezüglich der verfassungsrechtlich garantierten Patientenautonomie weniger Zweifelsfragen gibt und Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden können.
Alle Beteiligten im Gesundheits- und Pflegesystem sollen sich so auf „Augenhöhe“ bewegen können.
Der richtig verstandene Patientenschutz setzt dabei nicht auf Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten.
Es erscheint sinnvoll, dass sich die Bürgerinnen / Bürger bzw. Patientinnen / Patienten rechtzeitig mit dem neuen Patientenrechtegesetz vertraut machen. Dabei sollte man sich aber auch klar machen, dass das Patientenrechtegesetz zahlreiche Fragen offen lässt und damit der Patientenschutz, z.B. im Zusammenhang mit Behandlungs- und Pflegefehlern, weiterhin einer Optimierung bedarf.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127

Der Eintritt ist frei!

 

 

 

 

Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell http://www.wernerschell.de

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