VdK NRW unterstützt Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung

VdKInklusion statt Fürsorge:
„Um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können, sind Menschen mit Behinderung auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe angewiesen und werden somit in das System der Sozialhilfe gedrängt.

Das widerspricht den Grundgedanken der Gleichberechtigung und Inklusion, denen sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention menschenrechtlich verpflichtet hat. Insofern begrüßen wir das Vorhaben, die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe zu reformieren und in ein Bundesleistungsgesetz zu überführen“,“ sagte Karl-Heinz Fries, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Nordrhein-Westfalen, heute anlässlich des Treffens der Länder- und des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Düsseldorf.

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