Mönchengladbach und Kreis Viersen kooperieren stärker – Betreuungsgeldstelle wird Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes

127815PAb August kann für Kinder vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich und ab 1. August 2014 in Höhe von 150 Euro in Anspruch genommen werden, wenn das Kind keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und die Eltern kein Elterngeld beziehen.
Für jedes Kind wird höchstens 22 Monate Betreuungsgeld gezahlt.
Die Aufwendungen für das Betreuungsgeld trägt der Bund.
Das Betreuungsgeld wird im Rahmen einer Novellierung des Bundeselterngeldgesetzes eingeführt, die Abwicklung ist den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen worden.

 

Da die Aufgaben nach dem Bundeselterngeldgesetz bereits seit fünf Jahren durch das gemeinsame Versorgungsamt der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Viersen wahrgenommen werden, soll auch die zusätzliche Aufgabe Betreuungsgeld innerhalb des gemeinsamen Versorgungsamtes abgewickelt werden.

Eine entsprechende Vereinbarung haben Peter Ottmann, Landrat des Kreises Viersen, und Mönchengladbachs Oberbürgermeister Norbert Bude gestern (8.Juli) im Beisein der beiden Sozialdezernenten Ingo Schabrich (Kreis Viersen) und Dr. Michael Schmitz (Stadt Mönchengladbach) unterzeichnet. Nach dem Motto „Nicht jeder muss das Rad neu erfinden“ betonten Bude und Ottmann die gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis, die sich nicht nur beim gemeinsamen Versorgungsamt, sondern zum Beispiel auch in der euregio rhein maas nord zeige.

Um die Anträge auf Betreuungsgeld ab August zügig bearbeiten zu können, wird das Versorgungsamt an der Fliethstraße 88 in Mönchengladbach zunächst um eine Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte erweitert. Bei Bedarf kann die Betreuungsgeldstelle aber auch personell weiter aufgestockt werden.

Eltern aus Mönchengladbach oder dem Kreis Viersen, die bereits vor dem 1. August Fragen zum Betreuungsgeld haben, können sich an das Versorgungsamt, Fliethstraße 88, 41061 Mönchengladbach, 2. Etage, wenden. E-Mail Kontakt ab dem 10. Juli: betreuungsgeld@moenchengladbach.de

Telefonische Ansprechpartner erreichen Sie unter den Durchwahlnummern 02161/25-3886 bis 3890 und zusätzlich ab 1. August unter den Rufnummern 02161/25-3883, -3984 und -3895

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1 Kommentar zu "Mönchengladbach und Kreis Viersen kooperieren stärker – Betreuungsgeldstelle wird Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes"

  1. hassoun baria | 15. Juli 2013 um 10:49 |

    guten tag, und zwar habe ich eine frage mein sohn wird am 28.09.2013 1 jahr alt und er geht in keine kindertageseinrichtung steht uns das betreuungsgeld auch zu.
    im vorraus danke.

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