CDU zur City Ost: Letztes Wort noch nicht gesprochen

aktuelles Gebiet des B-PlansMasterplan-Interessen vs. Aurelis-Gruppe?
Das letzte Wort zur zukünftigen Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes an der Breitenbachstraße ist für die CDU-Fraktion noch nicht gesprochen.
Sie hat deshalb für die nächste Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 10. September einen Antrag eingereicht, der darauf abzielt, zum einen endlich einen detaillierten Bericht zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vorzulegen und zum anderen zur Prüfung der planungsrechtlichen Situation ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.

 

„Wir waren sehr erstaunt, in der örtlichen Presse die Aussage des Technischen Beigeordneten zu lesen, dass der Grundstückseigentümer den Anspruch auf einen positiven Bescheid zu seiner Bauanfrage für die Errichtung eines Baumarktes habe“, sagt CDU-Ratsherr Hans Wilhelm Reiners als Sprecher seiner Fraktion im Planungs- und Bauausschuss. Er erinnert daran, dass dieser Ausschuss im November 2012 beschlossen hat, für das ehemalige Güterbahnhofsgelände einen Bebauungsplan mit der Zielrichtung Büronutzung aufzustellen – nicht zuletzt mit Blick auf die Überlegungen der Masterplan-Initiative, die genau eine solche Entwicklung an dieser Stelle vorgeschlagen hat. Der Beschluss gelte, so Reiners, nach wie vor, und im Protokoll der damaligen Sitzung sei nachzulesen, dass aufgrund des Baugesuches die Bauanfrage um bis zu zwölf Monate zurückgestellt werden könne.

 

Reiners weiter: „Seitdem hat sich der Planungs- und Bauausschuss nicht mehr mit dieser Angelegenheit befasst. Wenn es aus Sicht der Verwaltung irgendwelche Gründe gibt, den gültigen Aufstellungsbeschluss nicht weiter zu verfolgen, dann erwartet die CDU-Fraktion eine entsprechende Beratungsvorlage, in der diese Gründe nachvollziehbar dargelegt werden. Wir wollen alle Details wissen, um beurteilen zu können, ob sauber gearbeitet worden ist. Genau darauf zielt der erste Teil unseres Antrags ab.“

 

Ein Rechtsgutachten des Grundstückseigentümers kann aus Sicht der CDU-Fraktion allerdings nicht die Grundlage dafür sein, von den mehrheitlich beschlossenen Planungszielen abzurücken. „Bei allem Respekt vor den Juristen der Verwaltung fordern wir, dass sich die Stadt Mönchengladbach in dieser strittigen Frage ebenfalls von einer auf planungsrechtliche Fragen spezialisierten Kanzlei beraten lässt“, sagt Reiners. Die CDU-Fraktion wolle sich nicht vorwerfen lassen, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, den Aufstellungsbeschluss weiter zu verfolgen.

 

Dabei spielt für die CDU-Fraktion auch der mit breiter Mehrheit vom Rat gefasste Beschluss zum Masterplan eine wichtige Rolle. Fraktionsvorsitzender Dr. Hans Peter Schlegelmilch: „Der Rat hat den städtebaulichen Masterplan für Mönchengladbach als informelle Planung beschlossen und sich verpflichtet, den Masterplan bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidungen, die im bipolaren Kernbereich der Stadt liegen, in die Abwägung einzubeziehen. Genau darum geht es im konkreten Fall, und wir sind in der Abwägung der Auffassung, dass die mit dem Aufstellungsbeschloss formulierten Ziele die richtigen sind.“

 

Was vermeintliche Kompromisse betrifft, ist die CDU-Fraktion skeptisch. Reiners: „Bisher kennen wir dazu nichts Konkretes, aber Diskussionen über Kompromisse haben für uns auch nicht die höchste Priorität. Solche Diskussionen würden wir nur dann führen wollen, wenn eindeutig – zum Beispiel durch einen Richterspruch – klar wäre, dass das Festhalten am Aufstellungsbeschluss nicht möglich wäre.“

0 - 0

Danke für Ihre Abstimmung!

Sorry, Sie haben schon abgestimmt!