Einen guten Übergang finden…

Silversterfeuerwerk: Nur aus bekannte Quellen kaufen / TÜV Rheinland: Vorsicht in Kombination mit Alkohol / Gebrauchsanweisung genau beachten / Auf CE-Kennzeichnung und ID-Nummer achten

PolenboellerAn keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und  Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige  Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit  Alkohol. Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit  Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. „Wichtig ist es beim Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten“, so Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

Nur getestetes Feuerwerk zulässig

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. Diese sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer Kennnummer auszumachen.
Für den Handel in Deutschland freigegebene Böller und Raketen verfügen zusätzlich über eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verliehene
Identifikationsnummer.

„Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester“, so Weiskirchen.
Für Kinder unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden.

Raketen nie aus der Hand zünden

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten.
Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden.
Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbaren Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen.
Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden.
An bestimmten Örtlichkeiten wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an.

Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen. Darauf sollten Erwachsene und Elternteile an Silvester unbedingt achten, um Brände und Unfälle zu
vermeiden.

 

0 - 0

Danke für Ihre Abstimmung!

Sorry, Sie haben schon abgestimmt!