Aufbruch der Klumpenstraße nur unter Einhaltung der Sicherheitsauflagen

Straßenmanagement kontrolliert Arbeiten täglich
BaustelleIm Zusammenhang mit dem aktuell erfolgten Aufbruch der Klumpenstraße weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Arbeiten von der ausführenden Baufirma entsprechend der Sicherheitsbedingungen zum Schutz der Anwohner ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Wie die Verwaltung bereits im Herbst vergangenen Jahres in einer Anwohnerinformation, die auch seitdem auf www.moenchengladbach.de nachzulesen ist, mitgeteilt hat, dürfen Aufbrüche nur unter erhöhten Sicherheitsauflagen erfolgen. „Wenn etwa bei Kanalarbeiten das Pflasterbett freigelegt werden muss, ist ein besonderer Arbeitsschutz erforderlich und das belastete Material muss entsorgt werden“, heißt es in der Information. „Genau dieser Fall ist jetzt eingetreten“, so Hans-Günther Petry, Leiter des städtischen Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb.

 

 

Der Fachbereich hat die Vorgehensweise im Rahmen der durch die ausführende Firma beantragte Aufbruchgenehmigung unter Hinweis auf die Arbeits- und Sicherheitsmaßnahmen vorgegeben, um den entsprechenden Schutz gegen die Auswirkungen des belasteten Materials bei den Aufbrüchen sicherzustellen.
In der Aufbruchgenehmigung wurden Schutzmaßnahmen wie unter anderem Containerlagerung, Absperrung der Maßnahme, Entsorgung des Materials, Einweisung der Mitarbeiter, Zwischenverpackung von Material, zwischenzeitliche Abdeckungen der Randbereiche festgelegt.

„Die Kontrolle dieser Auflagen erfolgt täglich durch Mitarbeiter des Straßenmanagements“, so Petry, der in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass die Auflagen abgeleitet sind von den Sanierungsmaßnahmen in Grevenbroich-Kapellen, die ebenfalls ein Gutachter begleitet hat und von der selben Firma ausgeführt wird wie in der Klumpenstraße.
„Unter Berücksichtigung der Sicherheitsauflagen gehen für die Anwohner keine Gefahren bei dem nun erfolgten Aufbruch aus“, so Hans-Günther Petry.

Seite heute liegt dem Fachbereich das Gutachten zur Gefährdungsabschätzung für das Fugen- und Pflasterbettungsmaterial für die Klumpen-/Ehler- und die Süchtelner Straße vor, dass die Verwaltung extern in Auftrag gegeben hat.
Von dem Gutachten erhofft sich die Verwaltung eine Bewertung der Gefährdung für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser.
Die Einschätzung hinsichtlich der Konsequenzen und der daraus abzuleitenden Schritte ist nun Aufgabe der Fachverwaltung, die in Kürze die Öffentlichkeit und Politik darüber informieren wird.
(pmg)

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