„Aufbruch in ein inklusives NRW:
Sechs Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“

InklusionBehinderte und nichtbehinderte Menschen sollen gleich behandelt werden.
So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die vor sechs Jahren in Deutschland in Kraft trat. „Dieses Menschenrecht in den Alltag umzusetzen, ist Aufgabe unserer Landespolitik. Dafür wurde am 3. Mai 2008 ein wichtiger Meilenstein gelegt“, sagt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im NRW-Landtag.

„Die Konventionen zielen auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an. Wir in NRW haben diese Botschaft verstanden und handeln konsequent: NRW ist Inklusionsland.

Um die inklusive Gesellschaft voranzubringen, hat die Landesregierung 2012 den Aktionsplan ‚Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv‘ verabschiedet.
Auf dieser Grundlage sollen zunehmend die UN-Konvention in allen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt werden. Der Aktionsplan entscheidet nicht über den Kopf der Menschen hinweg, sondern beteiligt sie vielmehr als Experten in eigener Sache von Beginn an.
Ein Beispiel ist die inklusive Schule: Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz sowie der Einigung zwischen Land und Kommunen über die Kosten schulischer Inklusion wurde der inklusiven Schule der Weg bereitet. Das Land ist dabei verlässlicher Partner mit seiner offensiven ganzheitlichen Inklusionspolitik.

NRW als Land der Inklusion vor Ort stellt Gleichstellungspolitik vom Kopf auf die Füße. So wird aus Grund- und Menschenrechten konkrete Praxis. Denn wir wissen: Nicht Menschen sind behindert, sondern problematische Umstände und Strukturen behindern Menschen.“

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