Die Gier der mittelständischen Wirtschaft scheint grenzenlos – Abschaffung des NRW-Tariftreuegesetzes gefordert

BVMW LogoIn einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hat der Landesgeschäftsführer des Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. Herbert Schulte gefordert: „Das Tariftreuegesetz war von Beginn an ein investitionsfeindliches, bürokratisches Ungetüm, das in seiner Grundausrichtung nicht EU-binnenmarktkonform ist. Angesichts unterschiedlicher nationaler Produktivitätsniveaus und Lohndifferenzen diskriminiert der in NRW festgesetzte Mindestlohn ausländische Sub-Auftragnehmer, die sich einer kaum überwindbaren Kostenbarriere gegenübersehen.“
Das Tariftreuegesetz für NRW wurde erst zum 1. Mai 2012 in Kraft gesetzt. Es bedeutet im Einzelnen z. B., dass Arbeitnehmer bei öffentlichen Aufträgen mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro erhalten müssen.
Die 12 Cent Differenz zum bald gültigen Mindestlohn von 8,50 Euro scheinen der mittelständischen Wirtschaft in NRW Grund genug zu sein, die Arbeitnehmer weiter zu schröpfen, den eigenen Gewinn zu steigern.

Das Auftragsvolumen der öffentlichen Hände in NRW liegt bei schätzungsweise rund 80 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einem Wegfall des NRW-Tariftreuegesetzes würden die Gewinne der Unternehmen zu Lasten der Beschäftigten in unsozialer Weise gesteigert. Selbst für geringfügig Beschäftigte würde dies gelten.
Änderungen wären zum Beispiel in der Abfallwirtschaft und auch bei den Wäschereidienstleistungen zu erwarten. Dort lagen die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bei 8,33 Euro (Abfallwirtschaft), bzw. 8,00 Euro (Wäschereidienstleistungen) und damit unter dem Schwellenwert nach dem Tariftreuegesetz in NRW.
In diesen Fällen galt nach dem NRW-Tariftreuegesetz ab dem 1. Mai 2012 das Günstigkeitsprinzip für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so dass sie im Zuge eines gewonnenen Ausschreibungsverfahren in NRW mindestens 8,62 Euro erhalten müssen.
„Niemand würde dem Gesetz eine Träne nachweinen,“ beendet Schulte sein Statement.

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