Infoveranstaltung zum Hof- und Fassadenprogramm am 8. Januar
Soziale Stadt Rheydt: Quartiersmanagement, Stadt und Architektenbüro stellen Einzelheiten zum Förderprogramm für Hauseigentümer vor

145402PDas Erscheinungsbild der Rheydter City soll weiter aufpoliert werden.
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt– Innenstadtkonzept Rheydt“ legt die Stadt jetzt ein Hof- und Fassadenprogramm auf, das vom Rat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen wurde.
Mit dem Angebot will die Stadt Hauseigentümer ermuntern, in die Sanierung ihrer Objekte zu investieren und dafür Fördermittel des Landes in Anspruch zu nehmen. Der Fördertopf ist mit 310.000 Euro gefüllt, wobei 80 Prozent das Land beisteuert.

Da die Maßnahmen bereits bis Ende Juni umgesetzt sein müssen, können Hauseigentümer, aber auch Mieter unter Beachtung bestimmter Vorgaben ab sofort Förderanträge beim Quartiersmanagement Innenstadt Rheydt stellen.

Ansprechpartner ist Quartiersmanager Markus Offermann
(E-Mail: m.offermann@skm-ry.de, Tel.: 02166- 130 97 46, Waisenhausstraße 22c).

Begleitet wird die Umsetzung des Förderprogramms durch den städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Planung sowie dem Büro Sillmanns GmbH Architekten und Ingenieure aus Rheydt.

Zu den Einzelheiten des Hof- und Fassadenprogramms findet am Donnerstag, 8. Januar, um 19 Uhr in der Familienbildungsstätte im Anna Ladener Haus, Odenkirchener Straße 3a, eine Informationsveranstaltung statt.

Welche Angebote möglich sind und welche Aufwertungsmaßnahmen an einzelnen Gebäuden dazu gehören können, darüber informieren Quartiersmanager Markus Offermann, Kajetan Lis, im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung zuständig für das Projekt Soziale Stadt Rheydt, und Architekt Markus Sillmanns.
Eingeladen sind alle Hauseigentümer und Mieter im Fördergebiet, das sich im Groben im Osten von der Wilhelm-Schiffer-Straße bis einschließlich Limitenstraße im Osten sowie von der Mühlenstraße im Norden bis zur Moses-Stern-Straße im Süden erstreckt.

Gefördert werden die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden, Fassaden das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen, die Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, Entsiegelung von Hofflächen, Gestaltung von Innenhöfen und Abstandsflächen, Begrünung von Fassaden, Mauern und Garagen, die Begrünung der Dächer von Gebäuden im rückwärtigen Grundstücksbereich, Graffitientfernung und -schutzanstrich.
Nicht zum Programm gehört die energetische Sanierung von Gebäuden.
Der Zuschuss pro Maßnahme beträgt maximal 10.000 Euro.
(pmg)

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