Gülistan Yüksel und Dr. Günter Krings einig in der Bewertung:
3 Millionen Euro mehr für Mönchengladbach

Am 24. September 2015 haben Bund und Länder eine Aufstockung der Soforthilfe für Flüchtlinge beschlossen.
Von den 216 Millionen Euro, die nach Nordrhein-Westfalen fließen, erhält Mönchengladbach voraussichtlich einen Anteil von rund 3 Millionen Euro.
Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel:
„Gute Nachrichten für Mönchengladbach! Der Bund reagiert zeitnah und unbürokratisch auf die nach wie vor steigenden Zuwanderungszahlen, indem er seine Soforthilfen für 2015 verdoppelt. Ganz konkret bringt das eine weitere Entlastung von voraussichtlich 2.957.093 Euro für Mönchengladbach. Die Gesamtzuwendungen des Bundes an die Stadt Mönchengladbach erhöhen sich somit für das Jahr 2015 auf rund 5,2 Millionen Euro“.

Dr. Gnter Krings ergänzt den Ablauf: „Die Bundeshilfe kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nur über die Länder an die Städte verteilt werden. Hier ist die NRW-Landesregierung nun in der Pflicht, das Geld schnell weiterzugeben.“
Krings weiter: „NRW hat die Städte und Kommunen schon viel zu lange mit einer erbärmlich niedrigen Flüchtlingskostenpauschale im Stich gelassen. Wir in Mönchengladbach erwarten nun vom SPD-Landtagsabgeordneten Hans Willi Körfges, der federführend für die SPD das Thema bearbeitet, dass er sich endlich für seine Heimatstadt und die anderen Kommunen im Land einsetzt. NRW muss sich auch daran messen lassen, ob es wie andere Länder konsequent von Geld zu Sach-leistungen für Flüchtling zurückkehrt. Nur so erhalten wir auch die Chance auf eine faire Verteilung der Flüchtlinge unter den Staaten der EU. “

Gülistan Yüksel: “ Für noch wichtiger halte ich die Zusage einer dauerhaften, strukturellen und dynamischen Hilfe des Bundes ab 2016: Dann werden pro Flüchtling 670 Euro monatlich an Länder und Kommunen gezahlt. Dies habe ich zusammen mit meinen Kollegen der NRW-Landesgruppe seit vielen Monaten gefordert. Endlich hat jetzt auch der Koalitionspartner eingesehen, dass die Flüchtlingsunterbringung und -integration eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, bei der auch der Bund eine große Verantwortung trägt.
Die Beschlüsse haben uns ein ganzes Stück vorangebracht. Dazu gehören unter anderem auch die Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro, die Beschleunigung von Asylverfahren und der längere Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen.
Abschließend ist es mir wichtig zu betonen, dass trotz aller Herausforderungen das im Grundgesetz verankerte Asylrecht nicht angetastet werden darf und wird.“

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