Stadt kritisiert NRW-Entwurf der 3. Leitentscheidung zu Garzweiler II
Stadt: Bedarf an Braunkohlenstrom muss nachgewiesen werden

Foto: H. Wendler

Der Rat hat der Stellungnahme der Stadt gegenüber der Landesregierung zum Entwurf der 3. Leitentscheidung zur Zukunft des Braunkohlereviers Garzweiler II einstimmig zugestimmt.
Darin begrüßt die Stadt die Entscheidung des Landes, den Tagebau Garzweiler II zu verkleinern.
Mit der Leitentscheidung wird festgelegt, dass keine weitere Umsiedlung stattfinden wird. Sie sieht aber auch vor, dass nach derzeitiger Regel keine erneute Überprüfung des Bedarfs an Braunkohlenabbau mehr erfolgen soll.
Gleichzeitig legt die Landesregierung fest, dass die Tagebauaktivität unverändert bis 2045 erfolgen darf. Das heißt: Die Auswirkungen bleiben für die Stadt zeitlich unvermindert bestehen.

Dies ist für die Stadt nicht akzeptabel.
Sie fordert im Sinne einer Schadensbegrenzung und des Nachweises der energiepolitischen Notwendigkeit, eine mindestens einmal jährliche und kontinuierliche Überprüfung der energiepolitischen Grundannahme durch ein energiepolitisches Monitoring. Sobald diese nicht mehr nachgewiesen werden kann und der Bedarf an Braunkohle ein in der Leitentscheidung festgelegtes Jahresfördervolumen unterschreitet, solle – so die Stadt in der Stellungnahme – der Tagebau früher beendet werden. In der Leitentscheidung fehlen demnach Aussagen zum jährlichen energiepolitischen Monitoring, das den Bedarf an Braunkohlenstrom nachweist.

Auch zur Frage, wie den betroffenen Kommunen Schadensersatz zum Beispiel für ausfallende wirtschaftliche Entwicklungen oder die Verkehrsbelastungen durch die Umgehung des Tagebaus geleistet wird, findet sich im Entwurf keine Aussage. Hier reicht auch nicht der 4. Entscheidungssatz der Leitentscheidungen: „Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten“.

Auch zu den Ewigkeitskosten, die sich für die Kommunen ergeben werden, findet sich im Entwurf nichts, obwohl sie absehbar sind: etwa durch das Zusammenspiel von Bergsenkungen und zukünftige bauwerksschädliche Grundwasseranstiege, chemische Veränderungen des Grundwassers durch mineralisiertes Kippenwasser, Restseebefüllungs- und -unterhaltungskosten oder Kosten für die Versickerung bis zur endgültigen Einstellung des Grundwasserspiegels. Hier fordert die Stadt sichere und auskömmliche Rückstellungen, die durch ein finanzpolitisches Monitoring überwacht werden sollen.

Kritik äußert die Stadt auch in dem Punkt, der die Entfernung von Wanlo zur Abbaukante betrifft. Die Landesregierung hält in der Leitendscheidung eine Distanz von 100 Metern für ausreichend. Die Stadt fordert dagegen eine Entfernung von 500 Metern, zumal beispielsweise die Abbaulinie von Holzweiler in einer Entfernung von 400 Metern erfolgen soll.

Die Kritikpunkte und weitere Anmerkungen zum Entwurf der Leitentscheidung soll über die Veröffentlichung der städtischen Stellungnahme den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt im Internet so zugänglich gemacht werden, dass sie sich dieser anschließen können. Die Stadt wird der Landesregierung die städtische Stellungnahme gemeinsam mit dem Votum der Bürger fristgerecht zum 8. Dezember 2015 übermitteln.
(pmg)

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