Stadtverwaltung verschickt rund 13.000 Hundesteuerbescheide für das Jahr 2016

Rund 13.000 Hundehalter erhalten ab 07. Januar 2016 vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadtverwaltung den Hundesteuerbescheid für das Jahr 2016.

Die Steuer beträgt nach wie vor jährlich 138,00 EUR, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt die Steuer je Hund 165,60 EUR. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207,00 EUR je Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde müssen erheblich höhere Beträge gezahlt werden.

Die Hundesteuer wird am 15. Februar 2016 fällig. Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Steuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, braucht der Hundehalter nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens anzuweisen. Entsprechende Zahlungshinweise befinden sich auf dem Steuerbescheid.

Soweit Hundehalter der Stadtverwaltung ab Anfang Dezember 2015 Änderungen (z. B. Abmeldungen von Hunden) mitgeteilt haben, konnten diese nicht mehr im Jahresbescheid 2016 berücksichtigt werden. Es folgt aber bis Ende Januar automatisch ein Änderungsbescheid, der die aktuellen Daten berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der seit 2015 geltenden – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter der Stadt und insbesondere der kommunale Ordnungsdienst werden weiterhin verstärkt das Tragen der Hundesteuermarken überprüfen. Diese Maßnahme soll auch die Steuergerechtigkeit erhöhen.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind vom Halter unverzüglich beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Anmeldeformulare können unter der Telefonnummer 02161/25-3205 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt unter www.moenchengladbach.de heruntergeladen werden.

Alle Fragen zur Hundesteuer beantworten die Verwaltungsmitarbeiter unter der oben genannten Telefonnummer sowie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de gerne. Es wird aber schon jetzt um Verständnis gebeten, dass es in den nächsten Wochen aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten bei der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme kommen kann.

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