Eine ganz besondere Verantwortung: Jugendschutz im Karneval

Branntweinhaltige Getränke dürfen nicht an Jugendliche abgegeben werden

Haukes GlossiWo feiern meine Kinder? Mit wem sind sie unterwegs?
Wie kommt der Nachwuchs sicher wieder nach Hause?
Diese Fragen sollten Eltern im Blick behalten, wenn sich ihre Kinder in das närrische Treiben stürzen.
Eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen haben auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden: Branntweinhaltige Getränke dürfen nicht an Jugendliche abgegeben werden, Bier ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
Rauchen und der Erwerb von Tabakwaren sind für Minderjährige prinzipiell tabu.
Beim geringsten Zweifel über das Alter ist eine Ausweiskontrolle das Mittel, um Verstöße gegen den Jugendschutz zu verhindern.

Daran erinnern Polizei und der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach kurz vor Beginn des Straßenkarnevals.
Eltern, Veranstalter und Einzelhändler sollten sich ihrer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bewusst sein und über die Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung der Jugendschutzbestimmungen drohen.

Wer zum Beispiel Alkohol an unter 16-jährige abgibt, muss mit empfindlichen Bußgeldern ab 500 Euro rechnen.
Der Fachbereich Kinder Jugend und Familie, Ordnungsamt und Polizei werden an den Karnevalstagen gezielte Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen und in Gaststätten durchführen.

Wegen der anhaltenden Kälte wird darauf hingewiesen, dass Alkohol nicht, wie oft behauptet, wärmt.
Vielmehr werden die Blutgefäße geweitet, der Wärmeverlust wird größer und das Kälteempfinden sinkt, so dass gesundheitliche Folgen drohen, von denen eine kräftige Erkältung noch die harmlose Variante ist.

Während des Veilchendienstagzuges werden Polizei, Ordnungsamt und der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gemeinsame Kontrollen durchführen und auch Gewerbetreibende entlang des Zugwegs auf die geltenden Jugendschutzbestimmungen hinweisen.
Der mobile Jugendtreff des Fachbereichs dient dabei als Basis und wird neben dem Jugendzentrum STEP an der Stepgesstraße 20 geparkt.

Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen geben die Jugendschutzbeauftragten von Stadt und Polizei:
Thorsten Licht, Tel.: 02161/253373, thorsten.licht@moenchengladbach.de und
Willi Schinken, Tel.: 02161/292827, heinz-willi.schinken@polizei.nrw.de

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