Teilhabepolitik: Menschen mit geistiger Behinderung bleiben außen vor

Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. ruft die Bundesregierung zu stärkeren Bemühungen in der Teilhabepolitik auf.
Das beschlossene Bundesteilhabegesetz und die Stufen zur Stärkung der Pflege (PSG I-III) reichten beileibe nicht aus, den notwendigen gesellschaftlichen Wandel anzustoßen, den eine gerechte Gesellschaft für sich in Anspruch nehmen müsse, warnt Verbandsvorsitzende Ilse Müller: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dementielle Erkrankungen pflegepolitisch stärker berücksichtigt werden und eine Ausdifferenzierung der Pflegebedürftigkeit auch pflegende Angehörige partiell entlasten kann. Auf der anderen Seite bleiben reichlich Fragen der Teilhabe außen vor. Manches geht in die richtige Richtung, doch fehlen politische Begeisterung für das Inklusionsprojekt und der unbedingte Wille, den öffentlichen Raum integrativ und gerecht umzugestalten.“

Gerade die Lage geistig behinderter Menschen drohe mit Inkrafttreten der Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes verschlechtert zu werden. Dieses bringe eine Neuordnung der Eingliederungshilfe, die derzeit für mehr als eine halbe Million Menschen mit kognitiver Behinderung eine wichtige Stütze im Alltag bedeutet.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit Handicap schrittweise von Leistungen der Pflegeversicherung abgekapselt werden oder ihnen die Eingliederungshilfe aufgrund eines festgestellten Pflegebedarfs gestrichen wird. Das Prinzip rechte Tasche, linke Tasche darf nicht zu einer Aufweichung der Teilhabeansprüche Betroffener führen. Grundsätzlich geht es bei der Teilhabe darum, Menschen einen maximal möglichen Autonomierahmen zu eröffnen. Aus den Fragen der Vermögensbildung, der Wohnraumsuche und beruflichen Selbstbestimmung erwachsen fundamentale individuelle Ansprüche, die im Falle eines Handicaps im Alltag unbürokratisch zu fördern sind. Die Neuregelungen des Teilhaberechts bringen Menschen mit geistiger Behinderungen nicht nur keine Verbesserungen ihrer individuellen Selbstbestimmungsansprüche, sie schaffen Unsicherheit und ein Unschärfe ihrer Anspruchsgrundlagen.“

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