Zeugen belasten Sven Lau nicht – Prozess tritt auf der Stelle

Am Dienstag und Mittwoch waren insgesamt drei Zeugen im Prozess gegen den Salafisten Sven Lau vor dem OLG Düsseldorf geladen. Von allen erhoffte sich das Gericht u.a., bessere Einblicke in den Lebenslauf und die Entwicklung des Angeklagten zu erhalten.
Der frisch pensionierte Staatsschutz-Abt.-Leiter aus Düsseldorf, er sagte am Dienstag aus, hatte jedoch mit Sven Lau selbst keine persönlichen Kontakte, konnte demzufolge auch nichts erhellendes zu den Fragen des Gerichts beitragen.

Lau´s Verteidigung stellte dies mit Genugtuung abschließend fest.

Stefanie G., eine Ex-Ehefrau des Angeklagten machte keinen Hehl aus offensichtlich noch vorhandenen freundschaftlichen Banden, als sie Lau zulächelnd und zuwinkend den Sitzungssaal am Mittwochmorgen betrat.
Richter Dr. Schreiber bat schließlich die Zeugin, ihm etwas ihrer Aufmerksamkeit zu schenken, so sehr war sie Sven Lau zugewandt.
Wenige Minuten später, über ihre Rechte belehrt, verließ sie den Saal ohne Aussage. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Blieb nach einer langen Pause noch der Auftritt des Kerim Marc B..
Er wurde gerade erst verurteilt wegen Mitgliedschaft im sogenannten IS, dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, seine Verteidigung hat Rechtsmittel eingelegt.
So konnte sein Rechtsbestand mühelos auf ein Aussageverweigerungsrecht plädieren, sowohl Gericht als auch die Staatsanwaltschaft stimmten unumwunden zu.
Im Sinne der Anklage waren diese drei Zeugen somit drei Ausfälle, das Gerichte begnügte sich mit der Verlesung von Protokollen aus der Telefonüberwachung, aus 2014. Sven Lau besprach in diesen Telefonaten die Situation seiner „Scharia-Polizei, seiner Ex-Frau machten diese Aktivitäten offensichtlich große Sorgen. Lau beruhigte sie im Telefonat mit: „ das war eine einmalige Aktion.“
Der Prozess wird am 2.11.2016 fortgesetzt mit Islamwissenschaftlicher  Auswertung von Internetauftritten des Angeklagten.

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