Politik lässt Bürger im Regen stehen – Bitte um Unterstützung abgelehnt

Seit über einem Jahr beklagen sich Bürger in Rheydt über das unrechtmäßige Aufzeichnen des öffentlichen Raumes mit zwei Videokameras durch einen Hauseigentümer
(der Name darf öffentlich nicht bekanntgegeben werden).
In 2015 hatte sich die Stadt nach eigener Aussage diesbezüglich bereits an den dafür zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz in Düsseldorf gewandt.
Dieser hatte seinerseits die Stadt Mönchengladbach im Zuge des Amtshilfeverfahrens gebeten, den tatsächlichen Tatbestand festzustellen, insbesondere um festzustellen, ob es sich tatsächlich um aktive Videokameras handelt.
Doch der beschuldigte Hauseigentümer verwehrte laut Bericht der Verwaltung dem tätigen Ordnungsamt den Zutritt zu den Kameras.
Die Stadt teilte dies dem Landesbeauftragten für Datenschutz mit und legte die Hände anschließend untätig in den Schoß.
Nun kam dieser Vorgang, initiiert durch eine Beschwerde des Bürgers, in den Beschwerdeausschuss und wurde dort beraten.
Grüne und Linke versuchten eine weitere Initiative der Stadtverwaltung zu erreichen.

Ohne Erfolg, mit den Stimmen von SPD und CDU wurde das Hilfeersuchen abgelehnt. Politik folgt damit den Argumenten der Verwaltung. Diese sieht keine Erfolgsaussichten in weiteren Anstrengungen in Richtung Unterstützung des Landesbeauftragten. Nur dieser hat nach Ansicht der Verwaltung weitere rechtliche Möglichkeiten.
Diese anzustoßen sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage. Sie wird von sich aus nichts weiter unternehmen um den Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen.

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1 Kommentar zu "Politik lässt Bürger im Regen stehen – Bitte um Unterstützung abgelehnt"

  1. Peter Buchring | 12. Dezember 2016 um 09:35 |

    Heute kommt der „zuständige“ NRW Innenminister zu unserem Oberbürgermeister. Sie hätten Gelegeheit, diese Thematik offen anzusprechen und evtl. Zu klären nach dem Motto „wo ein Wille, da ein Weg“.
    Die Politik sollte sich auf die Hinterbeine stellen und Dampf machen für eine gesetzliche Möglichkeit für Kommunen, in diesen Fällen selber einschreiten zu können.
    Gesetzesverstöße hinzunehmen ohne Aktivität kann nicht der Weg sein.

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