Alle Menschen mit Behinderung können an der Landtagswahl teilnehmen

Am 14. Mai 2017 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Erstmals können alle Menschen mit Behinderung, die volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, an der Wahl teilnehmen.

Dazu erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wir haben im Inklusionsstärkungsgesetz geregelt, dass auch die Menschen, die unter vollständiger rechtlicher Betreuung stehen, an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können. Alle Menschen mit Behinderung können daher in diesem Jahr erstmals von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und bei den Landtagswahlen am 14. Mai wählen gehen.

Damit werden die politischen Beteiligungsrechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt. Im Inklusionsstärkungsgesetz ist auch festgelegt, dass Informationen zur Wahl in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen.

Blinden Menschen und solchen mit Sehbehinderung werden Wahlschablonen zur Verfügung gestellt, damit sie ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrnehmen können.“

Hinweis:
Alle Informationen zur Landtagswahl – auch in Leichter Sprache –  können auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.

www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017/leichte-sprache.html

0 - 0

Danke für Ihre Abstimmung!

Sorry, Sie haben schon abgestimmt!