Nur mit Genehmigung

„Veröffentlichungen, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.“

Diesen Rechtsgrundsatz sollten sich unsere Politiker aller Parteien  merken, sobald sie über den Rahmenplan Abteiberg sprechen, aus ihm berichten oder in eigenen Publikationen daraus zitieren möchten.
Sie, die Politiker haben diesen Rahmenplan zwar per Ratsbeschluss in 2014 bei der Verwaltung beauftragt, der Oberbürgermeister, Dezernat Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt, sehen das „Werk“ als umfassend schützenswert an.
Wohl deshalb ist der obige Satz in das Impressum des Rahmenplanes Abteiberg aufgenommen worden.
Nun gut, betrachten wir es als ein weiteres theoretisches Kunstwerk, als Basis für das zukünftige Denkmal Abteiberg.

Übrigens: der Bauausschuss wird sich am Dienstag, 20.06.2017, in seiner Sitzung ausführlich damit befassen. Diese Sitzung ist so öffentlich wie der Rahmenplan Abteiberg.

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