Menschenwürde

Man habe in verantwortlicher Weise strenge Voraussetzungen und Kriterien definiert, bevor man einen Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch in den Tod begleite. Der Sterbewillige müsse urteilsfähig, der Todeswunsch dauerhaft, die Lebens-Situation hoffnungslos, das Leiden unerträglich und die Behinderung unzumutbar sein. Eine seriöse Organisation bietet Sterbewilligen eine Freitod-Begleitung an.

Ich habe Fragen.

“Urteilsfähig, zu autonomer Willensentscheidung fähig“: Von welchen Kriterien hängt ab, wer das wie beurteilt? Ist Urteilsfähigkeit ein ausreichendes Kriterium? Viele Menschen habe ich leiden und sterben gesehen. An keinen erinnere ich mich, der nicht bis zuletzt einen Funken Hoffnung auf Besserung seines Zustandes gehabt hätte.

“Unerträgliches, unzumutbares Leiden“: Für wen gilt das? Für den Kranken? Für diejenigen, die mit ihm zu tun haben? Gibt es nicht viele unerträgliche, unzumutbar erscheinende Situationen im Leben?

„Entscheiden können, wann man in einem Weiterleben keinen Sinn mehr erkennt und in Ruhe und Frieden aus dieser Welt gehen möchte“: Ließen sich nicht viele Gräber schaufeln für Menschen, die aus privaten, familiären, beruflichen Gründen den Sinn ihres Lebens verloren zu haben glauben?

„Die Würde des Menschen ist bedroht, wenn er zum Objekt ärztlicher Fremdbestimmung wird“: Ist jede Form von Selbst-Verwirklichung, Selbst-Bestimmung, Selbst-Behauptung Ausdruck menschlicher Würde? Gibt es keine positive Fremd-Bestimmung?

Ich habe Fragen. Ich suche Antworten.

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