Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege
BDH: bürokratisches Monster und Kostensteigerungen

Geht es nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums, werden Krankenhäuser in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 zu erheblichem zusätzlichen Dokumentationsaufwand im Bereich des Pflegepersonals verpflichtet.
Zudem droht ein Personalkostensprung im Zuge der geplanten Personaluntergrenzen in der Pflege.

Mit immer neuer Bürokratie, Sanktionsdrohungen und politischem Aktionismus vergifte die Politik den notwendigen Diskurs zur weiteren Entwicklung der Pflegerahmenbedingungen in den Häusern, warnt Ilse Müller, Bundesvorsitzende des Sozialverbands und Klinikträgers BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.:

„Mit der gesetzlichen Pflicht zur Dokumentation schichtgenauer Personaluntergrenzen schafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das nächste bürokratische Monster in unseren Krankenhäusern. Bis zum heutigen Tage ist es der Politik nicht gelungen, das Personal von unpraktikablen Dokumentationspflichten im Klinikalltag wirksam zu entlasten, jetzt folgt die nächste Bürokratiekeule für unsere Verwaltungen. Wir hätten im Zuge der Krankenhausreformen Maßnahmen zur Entbürokratisierung erwartet, um die Arbeit am Menschen stärker in den Fokus zu rücken. Die Kontrollwut ändert nichts daran, dass Pflegekräfte Mangelware sind. Die Wurzel des Übels wird von der Politik nicht angefasst! Wir benötigen attraktivere Arbeitsbedingungen und eine Stärkung der sozialen Werte in Deutschland. Nur so kann es gelingen, dass wieder mehr qualifizierte Menschen diesen anspruchsvollen Beruf ergreifen. Die Mitarbeiter müssen Zeit haben, Pflege zu leben. Solange beispielsweise Bankangestellte attraktivere Vergütungen bei bequemeren Arbeitszeiten erhalten, werden sich junge Menschen kaum für den Pflegeberuf entscheiden.“

Die Untergrenzen sollen zunächst für die medizinischen Bereiche der Geriatrie, Neurologie, Kardiologie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie und Intensivmedizin gelten und in der Folge ausgeweitet werden. Dabei werden statistische Messgrößen gewählt, die sich offenkundig nicht an den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften orientieren.

„Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet für unsere Kliniken einen enormen zusätzlichen Personalaufwand, weshalb wir dringend dazu raten, die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften zur Personalbesetzung zu beachten. Aus ihnen lassen sich wesentlich geringere Personaluntergrenzen ableiten, als es der hektisch zusammengewürfelte Gesetzentwurf derzeit vorsieht. Eine gesetzlich festgeschriebene Personaluntergrenze könnte zudem Tendenzen eines Wettlaufs „to-the-bottom“ begünstigen. Wir lehnen die Einführung einer ausschließlich auf statistischen Messwerten fußenden, nicht evidenzbasierten Personaluntergrenze ab“, so Müller weiter.

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