Drei Shisha-Bars wurden geschlossen, mehr als 96 kg unversteuerter Tabak sichergestellt

Polizeipräsidium

Die Stadt Mönchengladbach, das Hauptzollamt Krefeld und die Polizei Mönchengladbach haben in der Nacht vom 11. auf den 12. Januar Kontrollen in insgesamt 12 Shisha-Bars in Mönchengladbach durchgeführt.

Der Einsatz, an dem rund 250 Kräfte von Stadt, Polizei und Zoll beteiligt waren, begann gegen 22:00 Uhr zeitgleich in sechs Bars in der Mönchengladbacher Altstadt und wurde gegen 01:20 Uhr in sechs Betrieben in Rheydt und Giesenkirchen fortgesetzt.

Zwei Shisha-Bars wurden im Laufe der Nacht ein zweites Mal kontrolliert. Insgesamt lief der Einsatz, auch dank der starken Polizeipräsenz, ruhig und ohne Zwischenfälle ab.

Ziel des gemeinsam geplanten und durchgeführten Einsatzes war es, die Einhaltung von Jugend- und Nichtraucherschutz, der Bestimmungen für Gaststätten sowie der Sozialvorschriften und der Steuergesetze in Shisha-Bars zu überprüfen und durchzusetzen.

Die Bilanz des Einsatzes:

   – In verschiedenen Objekten konnten die Zollbeamten insgesamt 96,2 kg unversteuerten Tabak sicherstellen.

   – Drei Betriebe wurden am Ende der Kontrollen vom Ordnungsamt      geschlossen; ein Betrieb wegen erheblicher Mängel beim Brandschutz, zwei Betriebe wegen wiederholter Zuwiderhandlung gegen gewerberechtliche Vorschriften.

   – 15 Strafverfahren, unter anderem wegen Steuerhinterziehung und      illegaler Beschäftigungsverhältnisse wurden eingeleitet.

   – 167 Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, davon 139 Verstöße      gegen das Nichtraucherschutzgesetz.

Die Zahl der Shisha-Bars in Mönchengladbach ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Waren 2015 lediglich neun Betriebe angemeldet, sind es aktuell 25 Bars im Stadtgebiet (2016 = 14, 2017 = 19).
Um auch in Shisha-Bars das Nichtraucherschutzgesetz NRW, den Jugendschutz und das Gewerberecht durchzusetzen, führt das Ordnungsamt, zum Teil gemeinsam mit Polizei und Zoll, hier regelmäßig Kontrollen durch.

Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Verstöße unter anderem gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Shisha-Bars im Vergleich zu den anderen Gaststätten im Stadtgebiet überproportional hoch ist.
Etwa die Hälfte der eingeleiteten Verfahren richtet sich gegen die Betreiber und Besucher von Shisha-Bars, die andere Hälfte gegen Betreiber und Besucher der mehr als 1.000 anderen Gaststätten in Mönchengladbach.

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