„Recht auf Weiterbildung“ für Beschäftigte in Mönchengladbach

Foto: NGG

Mit Blick auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt fordert dies die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2017 lediglich 14 Prozent der Erwerbstätigen in Mönchengladbach an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
Das sind zwar rund 17.000 Menschen – „aber angesichts der Umbrüche in vielen Branchen noch viel zu wenige“, sagt Karim Peters von der NGG.

Neue Anforderungen reichten von der intelligenten Lagerlogistik in der Ernährungsindustrie bis hin zu Fremdsprachenkenntnissen im Hotel. „Insbesondere viele ältere Beschäftigte sind dafür nicht gewappnet. Doch den Umgang mit neuer Betriebssoftware lernt man nicht einfach nebenbei“, so Peters.

Und nicht jeder schaffe es, nach Feierabend noch zur Volkshochschule zu gehen. Die NGG fordert deshalb eine „Qualifizierungsoffensive“ von Betrieben und Politik. Nur mit einem gesetzlich verankerten „Recht auf lebenslanges Lernen“ könnten heimische Beschäftigte den Anschluss an die technische Entwicklung halten.

Bisher wird die berufliche Weiterbildung allein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – etwa per Tarifvertrag – geregelt.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Karim Peters: „Gerade in vielen kleinen Betrieben wie Bäckereien oder Restaurants ist das ein Problem. Wegen der dünnen Personaldecke gewähren Chefs oft keine freien Tage für die Weiterbildung – obwohl diese am Ende der Firma nutzt.“

Großen Nachholbedarf gebe es insbesondere bei ungelernten Kräften, so die NGG. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind die Jobs von gering Qualifizierten besonders stark von der Digitalisierung bedroht.
Die Gewerkschaft NGG fordert die Bundesregierung dazu auf, beim Thema Weiterbildung „Ernst zu machen“. Im Koalitionsvertrag ist zwar von einer „nationalen Weiterbildungsstrategie“ die Rede.

Doch die umfasst bislang lediglich eine Beratung bei der Arbeitsagentur.

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