SPD zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes

Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute von den Mitgliedern des Kommunalausschusses die Sachverständigenanhörung vom 15.02.2019 zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes ausgewertet.
Wichtigster Bestandteil der von der schwarz-gelben Koalition beabsichtigten Neuregelungen sind die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlkreise.
Dazu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrheinwestfälischen Landtag:
„Die Mitte Februar zur Anhörung geladenen Verfassungsrechtsexperten hatten die schwarzgelben Pläne geradezu zerrissen und sie als wahrscheinlich verfassungswidrig eingestuft.
Übereinstimmend war kritisiert worden, dass die Vorlagen der Regierungsfraktionen in keiner Weise hinreichend begründen, warum die angestrebten Gesetzesänderungen erforderlich sind.
Darüber hinaus hatten die Sachverständigen weitere elementare Gründe aufgeführt, die klar gegen die Abschaffung der Stichwahl sprechen. Insbesondere führt sie zu einer Beschränkung der Partizipationsmöglichkeit der Wähler. Sie bringt nämlich Bürgermeister
und Landräte hervor, die im ersten Wahlgang sehr weit unterhalb der Schwelle der absoluten Mehrheit gewählt wurden. Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger!
Dies würde die demokratische Legitimation der gewählten Bürgermeister und Landräte beschädigen!“

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