Grüne: Einwendung gegen die Erteilung einer neuen wasserrechtliche Erlaubnis für RWE bis 2030

Heute hat Karl Sasserath eine Einwendung gegen den Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020-2030“ eingereicht (Einwendung anbei). Dazu erklärt Karl Sasserath:

„Mit dem Antrag bis zum Jahre 2030 Wasser abzupumpen versucht man Fakten für einen Weiterbetrieb des Tagebaus Hambach zu schaffen. Dabei haben sich sowohl Bundes- als auch Landesregierung klar dafür ausgesprochen, dass der Kohleausstieg, wie von der sogenannten Kohlekommission vorgeschlagen, umgesetzt werden soll. Der Antrag den RWE nun gestellt hat, zielt jedoch auf eine Fortsetzung des Tagebaus Hambach bis zum Jahr 2030. Auch das Abholzen des Hambacher Waldes ist damit weiterhin auf der Tagesordnung. Es erstaunt, dass die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde unter Aufsicht der Landesregierung NRW der Öffentlichkeit einen derartigen Antrag überhaupt zur Stellungnahme vorlegt. Er widerspricht den Verbalbekundungen etwa des Ministerpräsidenten diametral. Es muss endlich Klarheit geben, welche Position die Landesregierung hier wirklich vertritt. Das widersprüchliche Verhalten der Landesregierung zum Kohlekompromiss, dass sich auch in der Offenlage dieses Antrags der RWE Power AG zeigt, gefährdet den schwierigen Kompromiss, den die Kohlekommission zwischen den so unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren erreicht hat.“

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