Verwaltung ignoriert politische Beschlüsse zur Radverkehrsführung
Politik im Urlaubsschlaf?

Verkehrsknoten Bahnstraße/Monschauer Straße, so realisiert Anfang 2019: indirektes Linksabbiegen für Radfahrer mit Induktionsschleifen und separater Fahrradampel: unsicher, teuer, unübersichtlich, fehleranfällig, wird nicht verstanden und nicht genutzt

Bereits im Dezember 2015 hat der Planungsausschuss mit Vorlage 929.IX vom 01.12.2015 u.a. die Radverkehrsführung auf der Burggrafenstraße-Markgrafenstraße beschlossen.
Der ADFC-Mönchengladbach hat danach und auch später immer wieder begrüßt, dass erstmals auf einer wichtigen Durchgangsstraße in Mönchengladbach eine radverkehrsfreundliche Lösung mit Aufstellflächen für Fahrradfahrer entsteht.

Der ADFC stellte nach aktuellen Informationen nun fest, dass entgegen der damaligen Planung, der Knoten Burggrafenstraße/Hehner Straße völlig anders ausgebaut/markiert wurde – und zwar mit indirekten Abbiege/Warteflächen, Induktionsschleifen und Fahrradampeln.

Auf seine Anfrage erhieltder ADFC wir von der Verwaltung lt. FB66 die nachstehende Auskunft:

„Bei einer neuerlichen Überprüfung der Planung nach dem Beschluss im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass aufgrund des zu erwartenden erhöhten
Schwerverkehrsaufkommen in der Burggrafenstraße (Teil des Lkw-Routenkonzeptes) ein direktes Linksabbiegen für den Radfahrer zu Zeiten wenn der Verkehr fließt (LSA auf grün) nicht ohne Gefährdung möglich ist. Der Radfahrer müsste bei einer recht hohen Verkehrsmenge mit überdurchschnittlich hohem Lkw-Anteil von der rechten auf die linke Seite der Fahrspur wechseln. Bei stehendem Verkehr (LSA auf rot)
würde durch die recht enge Spurbreite und dem erhöhten Schwerverkehr ein durchfahren auf dem Schutzstreifen bis zur Ampel nicht möglich sein, da unterstellt wird, dass Lkw den Schutzstreifen mitnutzen würden. Unter diesen Gesichtspunkten wurde somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und vor allem der Sicherheit der
Fahrradfahrer entschieden eine indirekte Führung der linksabbiegenden Radfahrer einzuführen.

Dem ADFC ist unverständlich, dass Planungen ohne Rücksprache mit den Mitwirkenden geändert werden – und wohl auch, ohne Rückmeldung an die beschlussfassenden politischen Gremien.
Die Argumentation der Verwaltung zur Sicherheit von Fahrradfahrern ist zweifelhaft, weil genau dafür richtet man Aufstellflächen vor dem Kfz-Verkehr ein. Dort werden Fahrradfahrer gesehen und können ungefährdet anfahren. Nebenbei wird dem Kfz-Verkehr signalisiert, dass diese Kommune dem Radverkehr Vorrang einräumt.
Die Begründung der Verwaltung mit dem „LKW-Routenkonzept“ lenkt nach ADFC-Auffassung von den Tatsachen ab, denn längst sind in Mönchengladbach zahlreiche Verkehrsknoten in dieser Art abseits jeder LKW-Route entstanden.

Diese Realisierung zementiert eine Autovorrangpolitik, bremst Radfahrer aus, ist zudem teuer, fehleranfällig und für die weitaus meisten Bürger unverständlich. Die Erfahrung mit diesem Kreuzungsdesign ist, dass die Warteflächen absolut nicht genutzt werden, sondern Radfahrer entweder einfach direkt links abbiegen oder den „alten Weg“ der Fußgängerampel nutzen.
Außerdem sind die Wartef lächen zu klein für einen wachsenden Radverkehr – es sei denn, die Verantwortlichen richten noch eine Zufahrtsregelung „Ein Radfahrer bei grün“ ein.
Seit 2015 hat der ADFC schriftlich und in zahlreichen Gesprächen die Verwaltung immer wieder auf diese unerwünschte und unsinnige Fahrradführung hingewiesen.

Erstaunlich ist ebenfalls, alle Parteien in Mönchengladbach scheint es nicht zu stören, dass ihre eigenen Beschlüsse derart mißachtet werden.
Kann es sein, alle Protagonisten befinden sich in Urlaub und lassen Verwaltung ohne politische Kontrolle nach Beliebigkeit eigene Vorstellungen umsetzen?

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