KAG Reform: Die Landesregierung will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden.

Die Konstantinstraße in Mönchengladbach-Giesenkirchen während der Bauzeit. Die anliegenden Bürger werden die Zeche nach dem Willen der CDU/FDP-Poltiker im Landtag zahlen, die andere verursacht haben.

Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf erklärt Hans-Willi Körfges MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen:
„Was jetzt vorgelegt wurde, löst das Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise. Es bleibt bei einem ungerechten System, was durch noch mehr Bürokratie noch weiter verkompliziert wird. Hier verheddern sich die selbsternannten Entfesselungskünstler im bürokratischen Klein-Klein. Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu und das Land lässt sie damit im Stich. Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 Kommunen in NRW, die bisher nur 50 % der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer Entlastung zu sprechen, ist eine Farce.

Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, was flächendeckend seine Anlieger zur Zahlung von Anliegerbeiträgen zwingt. Unser Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten.

Die Alternativen liegen auf dem Tisch, die Bürger sollen sich ein Bild von den Unterschieden zwischen SPD und Schwarz-Gelb machen. Der landesweite Protest wird weitergehen, das wird ein heißer Herbst für die Landesregierung.“

Hintergrund:
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.

Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.

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1 Kommentar zu "KAG Reform: Die Landesregierung will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden."

  1. Susanne Jud | 23. August 2019 um 14:57 |

    Ich finde es ganz prima, daß auf Landesebene ein Bündnis auf Sachebene für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge kämpft.
    SPD, DIE LINKE und Haus-und Grund Rheinland-Westfalen stehen Seite an Seite mit dem Bund der Steuerzahler.
    Das Gesetz, das vorsieht, Anrainer an Kosten zu beteiligen, die für sie zu einer geldwerten Verbesserung führen, stammt noch aus preußischer Zeit.
    Wurde beispielsweise aus einem Reitweg eine echte Straße, war das für die Grundstückseigentümer eine Wertsteigerung des Grundstücks, daher „geldwerte Verbesserung“.
    Niemals angedacht war allerdings, Straßen und Brücken über 50 Jahre systemathisch verrotten zu lassen, um anstatt fehlender Instandhaltung, die die Kommunen – warum auch immer – versäumt haben, grundhafte Erneuerungen auf Kosten der Anwohner zu betreiben. Das geht nicht!
    Als Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland werde ich benachteiligt, weil ich in NRW wohne, einer der letzten Bastionen der ungerechten Abgabe.
    Gut, daß die SPD NRW endlich die Partei der Bürgerinnen und Bürger ergreift, jetzt aus der Opposition heraus.
    Ich bin sehr gespannt, ob die Mönchengladbacher SPD-Ratsfraktion sich zu dieser eindeutigen Position durchringen kann.
    Auch bin ich gespannt, ob der Mönchengladbacher Haus- und Grundbesitzerverein sich der Positionierung von Haus und Grund Rheinland-Westfalen anschließen wird. Bis jetzt schien man mir da leider mit dem Entwurf der Landesregierung einigermaßen zufrieden zu sein, was nicht im Sinne der Mitglieder ist.
    Werden sie die Fähigkeit zu Sachbündnissen aufbringen, oder sich weiter für die Koalition im Rat einsetzen, statt für die Bürgerinnen und Bürger?
    Und damit für diejenigen, die ihrer Fraktion bzw. ihrem Verein die Daseinsberechtigung verschaffen, nämlich Mitglieder und Wähler.

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