Wegweiser für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbericht aktualisiert

Beigeordnete Dörte Schall mit Ingrid Icking und Nicole Dierkes-Bludau von der Stabsstelle Inklusion der Stadtverwaltung. © Stadt MG

Die Stadtverwaltung hat jetzt den aktualisierten Wegweiser für Menschen mit Behinderungen mit zahlreichen Unterstützungsangeboten vorgelegt. Die Broschüre, die von der Stabsstelle Inklusion erstellt wurde, liegt – wie der aktuelle Inklusionsbericht 2019 – in den Bezirksverwaltungsstellen aus. Als Dateien können die beiden Veröffentlichungen auch hier abgerufen werden oder unter inklusions-beauftragte@moenchengladbach.de.

Die Stadtverwaltung hat die Aufgabe, den Abbau unnötiger Barrieren voranzutreiben. 2013 richtete sie dafür die Stabstelle Inklusion ein. Inklusionsbeauftragte Ingrid Icking und Architektin Nicole Dierkes-Bludau sind mit vielen Fachbereichen in Verbindung – gemeinsam machen sie unsere Stadt fit für ein inklusives Leben.

Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland. Sie verlangt, dass Menschen mit und ohne Behinderung, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dabei ist es egal welchen Alters, welchen Geschlechtes oder welcher Nationalität sie sind. Das Motto lautet kurz und knackig: „Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen“.

Um HIN zu kommen, werden angepasste Verkehrsmittel benötigt, denn nicht alles ist fußläufig oder mit dem Rollstuhl erreichbar. Bus und Bahn müssen Rollstuhlfahrer*innen zuverlässig mitnehmen. Wegebeläge müssen erschütterungsarm befahrbar sein, Blindenleitlinien die Wegeführung vorgeben. Außerdem müssen die Ziele gut ausgeschildert und gut ausgeleuchtet sein.

Um REIN zu kommen, müssen Stufen durch Rampen oder Aufzüge ergänzt werden. Ein-gänge sollten einladend sein, Türen sich automatisch oder leichtgängig öffnen.

Um KLAR zu kommen, sind gute Akustik, Ausschilderung und Ausleuchtung nötig. Ganz wichtig sind barrierefreie Toilettenanlagen. Diese sollten auch von anderen Besucher*innen wie Familien mit kleinen Kindern und Senioren genutzt werden – sauber hinterlassen und „eingebaute Vorfahrt“ für Rollinutzer muss dabei selbstverständlich sein!

Auch die angepasste Kommunikation durch genügend Zeit zum Erklären und Zuhören hilft weiter. Die Verwendung einfacher oder sogar leichter Sprache (in Wort und Schrift) muss selbstverständlich werden. Menschen, die kaum hören können, benötigen manchmal Gebärdendolmetscher. Eigentlich selbstverständlich: Nicht nur die Kunden haben Anspruch auf freundliche und respektvolle Behandlung – die hat auch das Personal.

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