Ein Rederecht für Bürger überfordert die CDU/SPD?

Am Vorabend des Tages für das Ehrenamt konterkarierte die GroKo im Hauptausschuss ihre lobenden „Schaufensterreden“ auf unangenehme Weise.

Die Menschen auch in Mönchengladbach werden und sind aufgerufen ihre Meinung zu artikulieren, sich einzubringen und mitzuwirken an der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Sie haben das verbriefte Recht Eingaben an den politischen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu richten.
In Schriftform hat dies zu erfolgen.
Verwaltung macht den Politikern daraufhin einen Vorschlag, wie mit dem Wunsch des Petanten oder mit seiner Beschwerde umgegangen werden soll.

Nun vertreten eine große Anzahl von Bürgern die Meinung, der Petant solle sein Anliegen in der jeweiligen Sitzung auch persönlich mündlich vortragen und begründen dürfen.

Diese Ansicht unterstützen die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke.
Sie verweisen auf die Kommunen, in denen das Rederecht von Petanten bereits erfolgreich praktiziert wird. Bonn sei hier erwähnt.

Die Verwaltung lehnt es grundsätzlich ab, sie glaubt, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung könne dadurch gefährdet werden.
CDU-Sprecher Dr. Schlegelmilch stellte fest, dass die CDU immer wieder über Neuerungen, also auch über das Rederecht von Bürgern nachdenke.
Er wies darauf hin, die Verwaltung würde durch ein praktiziertes Rederecht zusätzlich belastet. Der Stellenplan sei nicht ausfinanziert. Darüber müsse man in diesem Zusammenhang nachdenken.
Die GroKo möchte einsteigen in einen Prozess, der sollte allerdings klare Regeln haben.
Als Argument wohl gegen das Rederecht führte Schlegelmilch an, seit Einführung des Rats-TV dauern die Ratssitzung erheblich länger. Er erwähnte dabei, es gäbe dadurch allerdings nicht nur negative Erfahrungen.
Schlegelmilch präsentierte nachfolgenden 7-Punkteplan als Grundlage für den GroKo-Antrag, der letzten Endes einstimmig angenommen wurde:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Kontakt mit der Bezirksregierung aufzunehmen und zu prüfen, ob die
    Gemeindeordnung NRW aus Sicht der Bezirksregierung der Einräumung eines Rederechtes für Petenten im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden entgegensteht.
  2. darzustellen, in welchen anderen deutschen Großstädten Petenten ein Rederecht im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bzw. dem jeweils mit Bürgereingaben befassten Gremium eingeräumt wird.
  3. die existierenden Verfahrensregeln darzustellen, die in den ermittelten Gemeinden befolgt werden, die Petenten ein Rederecht einräumen.
  4. darzustellen, ob Fälle des Missbrauchs des Rederechtes (etwa durch
    Massenpetitionen oder querulatorische Eingaben bzw. Wortbeiträge) in den betreffenden Kommunen bekannt sind.
  5. darzustellen, mit welchen Verfahrensvorgaben (Redezeitbegrenzung, Benennung einer verantwortlichen Person etc.) einer etwaigen Missbrauchsgefahr vorgebeugt werden kann.
  6. sofern möglich darzustellen, welche Auswirkungen die Einführung des Rederechtes auf die Struktur und Organisation der Ausschüsse in den ermittelten Kommunen·hatte.
  7. bei positiver Auskunft der Bezirksregierung bereits einen Entwurf für die Änderung der Geschäftsordnung des Rates bzw. der Hauptsatzung als Entscheidungsgrundlage vorzulegen, der die dargestellten Aspekte berücksichtigt.



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1 Kommentar zu "Ein Rederecht für Bürger überfordert die CDU/SPD?"

  1. Punkt 1. des CDU/SPD-Antrages ist überflüssig und kostet nur Zeit.
    Bonn und Düsseldorf machen es schon erfolgreich. Hat dort die Bez. Reg. ein Veto eingelegt? Nein. Also was soll das. Es wird auf Zeit gespielt.
    Punkt 2. die Parteien brauchen nur ihre Freunde in Bonn und Ddorf anzufragen, eine großartige Arbeit der Verwaltung ist überflüssig. Wer beansprucht hier die Verwaltung über Gebühr liebe GroKo?
    Die anderen Punkte laufen ebenfalls auf unsinnige Verwaltungsarbeit hin.
    Die Parteien selbst sollten einen fertigen Antrag auf Grundlage eigener Gedanken erstellen und nicht abwälzen.
    Wenn Bürgerbeteiligung gewollt ist, lieber OB-Kandidat Felix Heinrichs, dann setzen Sie sie um.

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