Abfallgebührenvorschlag veröffentlicht

Nachfolgende Information wurde soeben seitens der mags bekanntgegeben:

Die Vorbereitungen zur Umstellung laufen: Ende November ist die Lieferung der Rolltonnen für Restmüll abgeschlossen. Rund 70.000 Gefäße sind dann verteilt. Bedingt durch Um- und Abmeldungen arbeiten mags und GEM bis zum Systemwechsel Tonnentauschs ab. Im Januar wird jeder Haushalt seinen Restmüll in einer Rolltonne oder ggf. in einem Container zur Abfuhr bereitstellen können.

Neues Gebührenmodell = Grundpreis + Leistungspreis

Mit der Rolltonne hat man sich auch für ein zeitgemäßes und faires Gebührenmodell entschieden: Ab dem 01. Januar 2019 setzt sich die Abfallgebühr aus zwei Säulen zusammen: dem Grundpreis und dem Leistungspreis.
Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit zahlt den gleichen Grundpreis. Dieser deckt Kosten der allgemeinen Leistungen wie bspw. der Einsatz des Schadstoffmobils und Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe oder die Wertstoffhöfe Heidgesberg und Luisental. Um diesen Grundpreis ermitteln zu können, hat mags bei Grundstückseigentümern die Zahl der Haushalte abgefragt.

Ein zweiter Bestandteil des Gebührenmodells ist der Leistungspreis. Hierin stecken die unter anderem Aufwendungen für die Bereitstellung von Behältern (Restmüll, Bio, Papier), das Einsammeln und Transportieren der verschiedenen Abfälle und deren umweltgerechte Beseitigung und Verwertung. Die Höhe des Leistungspreises richtet sich nach dem Aufwand, dem personenbezogenen Litervolumen. Hierfür hat mags die Anzahl der Personen auf einem Grundstück ermittelt.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 27. November einen Vorschlag für die Abfallgebührensatzung an den Rat der Stadt weitergeleitet. Dieser Vorschlag beinhaltet:
· 1 Person auf einem Grundstück in einem Haushalt zahlt bei vierwöchentlicher Abfuhr und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 107,71 Euro pro Jahr.

· 2 Personen auf einem Grundstück und in einem Haushalt zahlen bei 14-täglicher Leerung und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 159 Euro pro Jahr.

· 5 Personen auf einem Grundstück und in einem Haushalt zahlen bei 14-täglicher Leerung und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 312,89 Euro pro Jahr.

· 18 Personen auf einem Grundstück in neun Haushalten zahlen bei 14-täglicher Leerung und Nutzung einer Biotonne eine Gebühr von 1431,02 Euro.

Im Städtevergleich schneidet Mönchengladbach mit dem neuen Gebührensystem gut ab:

Die Entscheidung über die Abfallgebührensatzung fällt am 20. Dezember.
Aus Sicht der Verwaltungsratsmitglieder führe das neue Modell zu einem fairen, gerechten und leistungsstarken Angebot. Zudem rechne man mit positiven Effekten auf die Sauberkeit in der Stadt: Denn die Menge des Gesamtmülls in Mönchengladbach ist genauso hoch wie in anderen Kommunen. Dort lande der Müll in der Tonne, in Mönchengladbach als Fehlwurf im Gelben Sack oder als wilder Müll in Parks und Grünanlagen. Laut Abfallbilanz produziert jeder Mönchengladbacher schon heute pro Woche 17,5 Liter Restmüll. Dies hat die Bezirksregierung Düsseldorf noch einmal bestätigt. Hieran orientiert sich das Mindestvolumen für Restmüll von 15 Liter/Woche bei Nutzung einer Biotonne. Somit hat künftig jeder ein ausreichendes Volumen, um seine Abfälle richtig zu entsorgen.

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1 Kommentar zu "Abfallgebührenvorschlag veröffentlicht"

  1. Was jetzt „die Bezirksregierung Düsseldorf noch einmal bestätigt“ hat weiß ich auch nicht. Aber grundsätzlich hatte die Bezirksregierung bestätigt, dass es a) erlaubt ist ein Mindestvolumen („Zwangsvolumen“) wenn dieses auf einer Herleitung beruht. Weiter wurde b) bestätigt, dass das angewante Verfahren zur Herleitung ok ist.

    So wurde es zumindest mal im Rat gesagt, aber schriftlich hab ich da niX zu (oder müsste suchen ob es im Protokoll niederschlag fand).

    Es wurde damit aber nicht bestätigt, dass die Höhe des Mindestvolumen auch wirklich richtig ist, also ob die der Herleitung zugunde liegenden Zahlen richtig sind.

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