Mutlos in die Silvesternacht

Mein Name ist Felix Heinrichs. Ich möchte Ihr neuer Oberbürgermeister für Mönchengladbach werden. Mit Mut, Tatkraft und Ideen will ich mit den Menschen zusammen die Zukunft gestalten.

Am 28. August 2020 schrieb unser Oberbürgermeister diese Werbung für seine Person.
Bereits jetzt, vier Monate später scheint dies alles verflogen?
Schauen wir auf die aktuellen Werbeangebote des Handels in unseren Briefkästen. Wir müssen erkennen, pyrotechnische Gegenstände werden seitenweise angeboten. Keinerlei Verzicht, der Euro muß rollen.

Lediglich auf ausgesuchten Straßen und auf ausgewiesenen Plätzen hat die Stadt den Mut und die Tatkraft, Verbote auszusprechen.
Eine Einschtänkung beim Verkauf gibt es nicht.

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9 Kommentare zu "Mutlos in die Silvesternacht"

  1. Erich Wasseck | 30. Dezember 2020 um 15:12 |

    Mutiges Beispiel Niederlande!
    Dort gilt ein generelles Böllerverbot !
    Die Bevölkerung wurde aufgefordert, alles bereits gekaufte Material an Sammelstellen kostenfrei und straffrei abzugeben.
    Wird jemand beim Böllern erwischt, sind mindestens 100 Euro Strafe fällig und man gilt als vorbestraft.

    Werde wach Deutschland! Werde wach OB Heinrichs!

  2. Etliche Bundesländer und einzelne Städte habengenerelle Böllerverbote für Silvester erlassen.
    Mönchengladbach verbirgt sich ängstlich hinter Pseudo-Argumenten.
    Über 1000 Tote täglich reichen nicht aus, endlich durchzugreifen. Mut sieht anders aus.

  3. Mut und Tatkraft hat unser OB im Stadtrat bewiesen als es um die Ansprüche zu seiner späteren Pension ging.
    Das sollte doch reichen.

  4. Den Eindruck, daß Herr Heinrichs angegriffen wurde, habe ich nicht. Vielmehr finde ich es beachtenswert, daß selbst an einem Sonntag eine fast sofortige Reaktion da war. Das ist nicht immer so gewesen. Mit diesem OB wie auch einer wachen Presse, lässt sich leben. Bleiben wir alle am Besten gesund.

  5. Dirk Rütten | 27. Dezember 2020 um 19:25 |

    Lleber Harald,

    1. Es gibt ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Ausgenommen sind da nur wenige Artikel für Kinder. Dass nicht alle Handelsunternehmen wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung ihre Prospekte rechtzeitig geändert haben, ist bedauerlich. Verkaufen werden sie allerdings dennoch nichts.

    2. Die Coronaschutzverordnung erlaubt eine Einschränkung nur an öffentlichen Straßen und Plätzen, bei denen Silvester mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist, (Das ist im Grunde so wie beim Thema Maskenpflicht) Welche Bereiche das sind, hat das Ordnungsamt für die Allgemeinverfügung in allen Bezirksverwaltungen abgefragt. Ein allgemeines und stadtweites Böllerverbot wäre auf Basis der geltenden Verordnung unverhältnismäßig – und damit letztlich rechtswidrig.

    Dirk Rütten
    Pressesprecher der Stadt Mönchengladbach

    • Auch eine Pressestelle kann mal daneben liegen.
      Zu Punkt 1:
      Das bundesweite Verkaufsverbot ist seit dem 23.12.2020 in Kraft.
      Das bedeutet für diejenigen die gerne böllern möchten, sie durften und konnten bis dahin alles notwendige beschaffen ohne Limit. Online war der Handel ebenfalls möglich inkl. Lieferung.
      Wie heute über verschiedene Medien berichtet wurde, ist auch die Werbung ab dem 23.12.2020 u.U. nicht erlaubt.

      zu Punkt 2:
      Das Infektionsschutzgesetz erlaubt ein Verbot auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen.
      Dier Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist falsch. Die Stadt Hamm hat das Gesetz umgesetzt und auf allen öffentlichen Straßen ein Verbot ausgesprochen.
      In NRW hat die Kommune zu entscheiden, wo ein solches Verbot gilt.
      Bis dato hat kein OVG das Gesetz gekippt.

      Es geht um die Vermeidung einer Überforderung der Krankenhäuser, auch für Mönchengladbach sollte das Vorrang haben für ein paar Minuten Knallerei.

      • Sorry, es sollte heißen:
        Es geht um die Vermeidung einer Überforderung der Krankenhäuser, auch für Mönchengladbach sollte das Vorrang haben v o r ein paar Minuten Knallerei.

        Außerdem, Baden Würtemberg hat generell ein Verbot ausgesprochen und wir leben doch im gleichen Rechtsstaat.

  6. Auch als Bürgerjournalist unterliegt man einer gewissen Sorgfaltspflicht. Das Verbot des Verkaufs von Feuerwerk gilt bundesweit und unabhängig davon, wie erfolgreich sich der Handel darum bemüht hat, die Prospekte zu korrigieren. Herrn Heinrichs ist an dieser Stelle sicherlich nichts vorzuwerfen.

    • „unabhängig davon, wie erfolgreich sich der Handel darum bemüht hat, die Prospekte zu korrigieren“
      Herr Lang, das ist durchaus strittig, es gibt verschiedene Rechtsauffassungen.
      Das sollte jeder OB in NRW bedenken.

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