Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hatte zum 14. Pflegetreff und gleichzeitig zum „Aktionsbündnis menschenwürdige Pflege jetzt“ nach Neuss-Erfttal eingeladen und – trotz zahlreicher in die Ferien abgereister Senioren– waren rd. 150 interessierte BürgerInnen und Pflegefachkräfte (überwiegend Multiplikatoren) gekommen.
Es ging diesmal um das von der Koalition geplante Patientenrechtegesetz.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, hatte wieder einmal kompetente Referenten für die Veranstaltung gewinnen können:
– Wolfgang Zöller, MdB (CSU) und Patientenbeauftragter der Bundesregierung,
– Rudolf Henke, Arzt, Vorsitzender des Marburger Bundes – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband – und MdB (CDU),
– Wolfgang Schuldzinski, Rechtsanwalt, Bereichsleiter Recht/Finanzdienstleistungen und Mitglied der Geschäftsleitung Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Hermann Gröhe, MdB (CDU) und Generalsekretär der CDU Deutschlands, besuchte ebenfalls den Pflegetreff und sprach ein Grußwort.
In diesem Zusammenhang lobte Hermann Gröhe ausdrücklich die Aktivitäten von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und stellte die Bedeutung der Pflege-Selbsthilfeaktivitäten heraus.
Als Schirmherr des Pflegetreffs stand wiederum Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW (von 2000 – 2010), zur Verfügung.
Die Statements der Referenten und die sich daran anschließend ergebenden Diskussionen griffen das Pflegetreffthema in unterschiedlicher Weise auf.
Zusammengefasst und ohne Anspruch auf Vollständigkeit kann insoweit folgender Überblick gegeben werden:
Es bestand weithin Einigkeit, dass es überfällig ist, die Rechte und Pflichten in den Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten bzw. anderen Leistungsanbietern gesetzlich näher auszugestalten.
Dabei wird es u.a. notwendig sein, die bereits geltenden Rechtsgrundsätze (weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt) u.a. mit den Erfordernissen einer guten Fehlervermeidungsstrategie zu verknüpfen und die gebotenen Schutzrechte für Patienten und pflegebedürftige Menschen so zu gestalten, dass Ansprüche ohne tatsächliche und rechtliche Hürden durchgesetzt werden können.
Erleichterungen bei der Herausgabe von Krankendokumentationsunterlagen und bei der Beweisführung im Zusammenhang mit mutmaßlichen Fehlern sind dringend geboten. Es wurde dabei auch angesprochen, dass es eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Behandlungs- bzw. Pflegefehlergeschehens geben müsse.
Nach den einführenden Statements der Referenten auf dem Podium kam es zu einer lebhaften Diskussion.
Dabei wurde u.a. deutlich, dass Rechtsfragen der verfassungsrechtlich garantierten Patientenautonomie in zahlreichen Rechtsvorschriften ausgestaltet sind und so die Übersichtlichkeit leidet.
Zum Beispiel: Haftungs- und Gutachterrecht im Zusammenhang mit Medizinschadensfehlern, § 1986 ff. BGB (hier v.a. die Regelungen zur Gesundheitsfürsorge bzw. zur Patientenverfügung) , SGB I, V, IX und XI.
Es wurde angeregt, die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ in das Patientenrechtegesetz einzubeziehen und mit Anspruchscharakter zu versehen. Patientenrechte seien nämlich auch in den Pflegeeinrichtungen von herausragender Bedeutung. Daher seien Klarstellungen dringend geboten.
Dann wurde die Frage problematisiert, wie sich ArbeitnehmerInnen, z.B. in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, nachteilsfrei zu Wort melden können (müssen), wenn es darum geht, Mängelsituationen anzusprechen bzw. abzustellen (= Whistleblowerschutz). Insoweit machte Guido Stark, 1.Vorsitzender Whistleblower-Netzwerk e.V. (Köln), auf die Notwendigkeit einer besonderen gesetzlichen Regelung für Whistleblower aufmerksam.
Brigitte Bührlen, 1. Vorsitzende von „WIR Stiftung pflegender Angehöriger“ (München) sowie Mitglied im Münchener „Forum Pflege aktuell“, sprach die Angehörigenarbeit an und mahnte mehr Anhörungs- und Mitwirkungsrechte bei der Pflege und Betreuung an. Vor allem in den stationären Pflegeeinrichtungen müssten die Beteiligungsmöglichkeiten der Angehörigen in den Heimbeiräten umfassender geregelt werden.
Werner Schell, dem die Leitung und Moderation der Veranstaltung oblag, konnte im Übrigen darauf verweisen, dass seitens von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk zum Patientenrechtegesetz gegenüber dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben worden sei.
Diese Ausführungen und eine Stellungnahme zur Pflegereform lagen in einer 122 Seiten umfassenden Printausgabe im Pflegetreff zur kostenlosen Mitnahme bereit.
Der Rhein-Kreis Neuss hatte freundlicherweise den entsprechenden Druck dieser Stellungnahmen übernommen.