Regeln – Für wen gelten sie? Mit welcher Konsequenz?

Quelle: BMEL/photothek.net/Michael Gottschalk

Kolumne von Harald Wendler

„So ist er halt, der Schmidt“. Mit diesem kecken Spruch rechtfertigte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) am Montag vor laufender Kamera sein „Ja“ in Brüssel zu Zulassungsverlängerung des Unkrautvernichters Glyphosat.

Ihn interessieren nicht die Gesundheitsgefahren für die Menschen, die er laut seinem Amtseid doch schützen will.
Ihn interessieren nicht die Regeln, die für alle in der Bundesregierung agierenden Bundesminister gelten.
Ihn interessieren auch nicht die Signale, die durch solches verantwortungsloses Handeln an alle Menschen, vor allem an die Jugend und die Neubürger gesendet werden.
Schwamm drüber, „the show must go on“?
Nein, so einfach kann es nicht gehen. Wir alle, nicht nur die Bayern, nicht nur die Politiker in Berlin oder in den Kommunen sind durch Schmidt´s „Ja“ verletzt.
Es sind die Werte, das Vertrauen in Partner, in Politik verletzt worden.

Es kann nur eine Konsequenz der Kanzlerin geben: Landwirtschaftsminister Christian Schmidt verläßt die „geschäftsführende Bundesregierung“ mit sofortiger Wirkung.
Alles andere beschädigt die Führungskompetenz Merkels.

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2 Kommentare zu "Regeln – Für wen gelten sie? Mit welcher Konsequenz?"

  1. Friedrich Junker | 2. Dezember 2017 um 04:04 |

    Zu Minister (geschäftsführend) Schmidt: Frau Merkel kann ihn sehr wohl aus dem Amt (geschäftsführend) entfernen, ein anderer müßte dann seine Funktionen übernehmen.
    Beim Verkehrsminister hat das funktioniert. Dieser wollte CSU-Landesgruppenchef werden, also mußte erentlassen werden, von Frau Merkel. Schmidt übernahm sein Amt zusätzlich.
    Schmidt ist auch geschäftsführender Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
    Aus beiden geschäftsführenden Ämtern kann er entlassen werden.

  2. Peter Josef Dickers | 1. Dezember 2017 um 20:34 |

    Zu Minister Schmidt: Leider ist der Minister bereits entlassen durch den Bundespräsidenten. Daher kann die Kanzlerin nicht noch einmal entlassen. Das ist die Rechtslage. Herr Schmidt wird das wissen.

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