Sonntag. Recht auf Sonntagsruhe? Recht auf Demonstrationen?

Von 12.00 bis 18:00 Uhr wird an diesem Sonntag in der Mönchengladbacher Innenstadt demonstriert.  Aufzüge und Kundgebungen sollen stattfinden. Die Polizei ist mit starken Kräften im Einsatz.

„Wenn deine Seele keinen Sonntag hat, dann verdorrt sie.“ Eine Mahnung Albert Schweitzers.

„Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am grundsätzlich arbeitsfreien Sonntag.“ Eine Rechtsverordnung. „Alles, was ruhestörend ist, ist an Sonntagen und Feiertagen zu unterlassen.“

Letzteres kann sogar das Staubsaugen in der Wohnung betreffen, Tätigkeiten und Aktivitäten, von denen erhöhte Lärmbelastungen ausgehen, handwerkliche Arbeiten in der Wohnung wie Bohren, Hämmern, Sägen oder Rasenmähen im Garten. Es gibt einen „Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2019“, gültig bei Ruhestörung und Nichteinhalten von Ruhezeiten. Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagen kann z. B. mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Aber demonstrieren und lautstark protestieren darf man? Weil das niemanden stört? Weil das von keinem Gesetz ausdrücklich verboten wird?

„Ohne Sonntag gibt es nur Werktage“, hat jemand gesagt. Haben Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungs- und sonstige Bereitschaftskräfte wegen sonntäglicher Demonstrationen das in Kauf zu nehmen? „Es muss Ausnahmen geben“, sagen diejenigen, die Ausnahmen für sich  verlangen.

Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Bischof Wolfgang Huber, klagte 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damals ging es um die Erweiterung der sonntäglichen Ladenöffnungszeiten,  auf die man heute selbstverständlichen Anspruch erhebt.

„Gott sei Dank, es ist Sonntag“, formulierte Huber.

Sonntag. Sich bewusst machen und dankbar sein, dass unser Leben nicht nur definiert wird durch Arbeit und Leistung, Verpflichtung und Hektik, Lärm und Konfrontation.

Sonntag. Aus dem Alltäglichen, aus der Alltagsroutine herausgehobener Tag.

Sonntag. Möglichkeit, für eine Weile „vor Anker zu gehen“.

Sonntag. Ein Tag, auf dem man nicht ausnahmsloses „Recht“, aber persönlichen Anspruch haben kann. Das lässt sich nicht „verordnen“, nicht per Gesetz festschreiben. Nicht jedes zwischenmenschliche Verhalten ist Paragraphen-tauglich.

Das an Sonntagen übliche Leben in einer Stadt wird von tausend Demonstranten auf den Kopf gestellt, die vielleicht nicht einmal in dieser Stadt wohnen. Sie nehmen „Rechte“ für sich in Anspruch. Sie fragen nicht nach „Rechten“ derer, die z. B. sonntags einen Spaziergang durch die Stadt machen möchten.

Sonntag. Ein Tag, an dem jeder auf seine Weise „durchatmen“ kann. Jeder soll ihn in seinem Sinne gestalten, andere aber nicht gleichzeitig durch sein Verhalten rechtlos machen.

Der Sonntag ist Kulturgut, das in Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt ist.

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4 Kommentare zu "Sonntag. Recht auf Sonntagsruhe? Recht auf Demonstrationen?"

  1. Margit Sobek | 9. September 2019 um 19:10 |

    „Gott sei Dank, es ist Sonntag“, formulierte der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Bischof Wolfgang Huber, und dachte dabei an die Ruhe, die an diesem Tag ein jeder haben sollte nach getaner Arbeit an den Werktagen.
    Diese Ruhe wünschen sich auch die in der Nachbarschaft einer Kirche wohnenden Menschen.
    Gerade am Sonntag!
    Glockengeläut ist wunderschön und erwünscht, aber – muss es, wie in manchen Gemeinden üblich, tatsächlich rund um die Uhr alle 15 (!) Minuten sein? Heutzutage ist schließlich niemand mehr auf die Kirchenglocken angewiesen, um die Uhrzeit zu erfahren.
    Manche Kirchengemeinden erinnern ans Gebet zu den Zeiten um 9 Uhr, 12 Uhr, 15 Uhr und 18 Uhr, die auf dem Zifferblatt einer Uhr das Kreuz angeben. Genügt das nicht?
    Zur Ruhefindung am Sonntag würde es auf jeden Fall beitragen!

  2. Ch. Stemmer | 8. September 2019 um 19:44 |

    Mein Thema passt nicht so ganz zum gelungenen, so nachdenkenswerten Text, aber mg heute hat wohl gewußt warum es kein Wort zum sog. Blumensonntag gibt. Da wollten meine Frau und ich unseren Kaffeegästen einen besonderen Stadtbummel gönnen, und das war dann auch besonders. Kirmes ohne Fahrgeschäfte, aber mit Lautstärke. Blumen, naja. Uns war das jedenfalls doch ziemlich peinlich. Brauchen wir in Zukunft nicht mehr. Und selbst wenn das Geschehen anders heißen würde, über die Leerstände täuscht nichts weg. Und weg bekommt man die so auch nicht.

  3. Ursula Hell | 8. September 2019 um 18:23 |

    Sonntagsruhe? Demonstrationen versetzen Polizei und Anwohner in Kriegszustand. Wie es den Familien der diensthabenden Staatsgewalt mit ihren Sorgen und Ängsten geht, wer fragt danach.
    Getöse mit Fressbuden auf dem eigentlich schönen Rheydter Marktplatz. Daß man Menschen in die Stadt bringen will: Einverstanden. Dass man die Sonntage als Ruhetage streichen mag: Eine Erscheinung der Zeit. Wer nicht will, muß ja nicht mitmachen. Dass das Getöse deshalb „Blumensonntag“ heißen muß: Albern und peinlich. Da ist jeder normale Markttag ein Monster Event in Sachen Blumenverkauf. Wenn der verkaufsoffene Sonntag einen Namen braucht, damit er verkaufsoffen sein kann, dann sollte in Gladbach soviel Kreativität zu finden sein, daß die Geschäfte unter einem genehmigungsgerechten Namen Geschäfte machen können, ohne dafür den bekannten Begriff „Blumensonntag“ zu missbrauchen. So leicht gibt man sich der Lächerlichkeit preis. Ruhigen Restsonntag noch!!

  4. Wilhelm und Ursula Pralat | 8. September 2019 um 10:30 |

    Auh wir haben heute beschlossen für uns einen Ruhetag einzulegen und nicht zu unserer Tochte nach Duisburg zu fahren obwohl wir es gerne mahen würden aber nicht immer ist man dazu in der Lage oder Stimmung. Uns eht es Beiden nicht besonders gut und wir brauchen einen Tag der Ruhe! Leider sind einige soziale Berufe nicht immer für die Betroffenen so machbar und die soziale Anerkennung fehlt für diese Menschen. Aber darum geht es ja in dem Artikel nicht und es geht heir um die allgemeine Sonntagsruhe!

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