Stadt versendet Grundsteuer-Bescheide für 2021

Stadtkämmerer Michael Heck

Hebesätze bleiben unverändert.

Der städtische Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat für das Jahr 2021 rund 92.000 Grundsteuer-Bescheide vorbereitet, die ab Mittwoch, 6. Januar, an alle Haus- und Grundstückseigentümer verschickt werden.

Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer haben sich nicht geändert. Für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz wie bisher 240 Prozent, für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) liegt der Hebesatz weiter bei 620 Prozent. Fällig wird die Grundsteuer in Teilbeträgen jeweils quartalsweise am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Wenn eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig.

Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gibt es im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides. Mitteilungen zu Änderungen zum Grundstückseigentum, die bei der Stadtverwaltung erst ab Anfang Dezember 2020 eingegangen sind, wurden nicht mehr im Jahresbescheid 2021 berücksichtigt. Bis Ende Januar wird diesbezüglich ein Änderungsbescheid zugestellt.

Fragen zum Grundsteuer-Bescheid beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben ab 4. Januar unter Telefon 02161 / 25 – 52 299 oder per Mail unter steuern@moenchengladbach.de.

Persönliche Vorsprachen im Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben sind coronabedingt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Aufgrund der zu erwarteten hohen Anzahl an Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit zu Beginn des Jahres eingeschränkt sein. Daher bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

Dem Grundsteuer-Bescheid liegt darüber hinaus auch ein Informationsblatt des Fachbereichs Umwelt zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (früher Dichtheitsprüfungen) bei.
Weitere allgemeine Auskünfte hierzu (zum Beispiel zu Wasserschutzgebieten und Fristen) erteilt der Fachbereich Umwelt ebenfalls ab 4. Januar unter Telefon 02161 / 25 – 82 17.
Auskünfte zu technischen Fragen erteilt die NEW AG unter Telefon 02166 / 675 – 89 50.
Weitere Infos finden Interessierte auf der städtischen Website unter www.moenchengladbach.de unter dem Suchbegriff“Dichtheitsprüfung“.

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!