Zeiten der Ausgrenzung sollten vorbei sein!
„Was erlauben NEW?“

Ein Interessenverband, der VdV, „empfiehlt“ seinen Mitgliedsunternehmen Behinderte mit Elektromobilen/E-Scootern nicht mehr in den Bussen des ÖPNV mitzunehmen.
Begründung: Sie sind möglicherweise breiter als ein Meter und bis zu 500 Kilogramm schwer. Bei einer Bremsung des Fahrers oder bei einer Beschleunigung könnte daraus eine Gefahr für die übrigen Fahrgäste ausgehen.
Das alles mag stimmig sein, Gefahren gibt es jedoch auch ohne Elektromobile/E-Scooter in den Bussen. Davon zeugen die Unfallberichte.

Unfassbar ist die Handlungsweise der Verantwortlichen aufgrund dieser Erkenntnisse aus einem Gutachten:
Sie gehen nicht daran die Ursachen zu beseitigen und die Rechte von Behinderten zu schützen. Sie gehen den vermeintlich bequemen Weg der Ausgrenzung.

Einen Interessenverband solcher Prägung, in einem mit Steuergeldern finanzierten ÖPNV, der nach eigenen „Werbe-Angaben“ Rückgrat und Motor eines zukunftsorientierten Mobilitätsverbundes sein will, den sollte es nicht geben.

Für die NEW in Mönchengladbach gibt es überhaupt keinen Zwang, den Vorgaben des VdV zu folgen. Umso unverständlicher ist die praktizierte, unreflektierte Vorgehensweise.
Die Stadt Mönchengladbach als Mit-Eigentümerin und Mit-Finanziererin sollte schnellstens korrigierenden Einfluß nehmen.

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3 Kommentare zu "Zeiten der Ausgrenzung sollten vorbei sein!
„Was erlauben NEW?“"

  1. Harald Wendler | 9. Januar 2015 um 20:20 |

    Antwort auf meine Anfrage an die NEW:

    Sehr geehrter Herr Wendler,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die parallele Entscheidung zahlreicher Verkehrsunternehmen landesweit (verbundraumübergreifend beginnend von ASEAG/Aachen über KVB/Köln bis zur Rheinbahn/Düsseldorf), E-Scooter (Elektromobile) von der Beförderung in Bussen ausschließen, fußt auf einem Gutachten, das der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nach Unfällen mit umkippenden und Verletzungen verursachenden Elektromobilen in Auftrag gegeben hat.
    Der VDV hat auf dieser Grundlage seinen Mitgliedern empfohlen, die Beförderung der E-Scooter in Bussen zu untersagen.
    Zu dieser Themenstellung wurde in NRW ein „Runder Tisch“ unter Federführung des zuständigen Landesministeriums (MBWSV NRW) eingerichtet, an dem unseres Wissens u.a. auch der Landesbehindertenbeauftragte, Behindertenvertreter und der VDV beteiligt sind.
    Laut Gutachter sind E-Scooter wegen ihres großen Wendekreises deutlich schlechter zu manövrieren als Rollstühle. Daher werden die Elektromobile i.d.R. nicht längs auf dem vorgesehenen Rollstuhlabstellplatz (rückwärts in Fahrtrichtung gegen die Prall- bzw. Anlehnplatte) aufgestellt und haben durch ihre Konstruktion obendrein einen hohen Schwerpunkt.
    Die Untersuchungen haben ergeben, dass eine erhöhte Gefahr des Kippens oder Rutschens besteht, wenn Beschleunigungs- oder Bremskräfte auf die quer zur Fahrtrichtung abgestellten E-Scooter einwirken.
    Offenbar warnen lt. Gutachter aber auch die Hersteller von Elektromobilen selbst in ihren Betriebsanleitungen vor einer Beförderung von E-Scootern mit aufsitzender Person in anderen Fahrzeugen und weisen darauf hin, dass unbesetzte Elektromobile in anderen Fahrzeugen nur verzurrt transportiert werden dürfen.

    Werden trotz Kenntnis dieser Gefahrbewertung bzw. des Unfallrisikos E-Scooter in Bussen befördert und es kommt hierbei zu Verletzungen anderer Fahrgäste, sind strafrechtliche Konsequenzen sowohl für den Nutzer des Elektromobils als auch für Verantwortliche des Verkehrsunternehmens nicht ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist besonders auf einen Verstoß gegen Sicherheits- und Aufsichtspflichten des zuständigen Betriebsleiters hinzuweisen.
    Außerdem haften der Nutzer und/oder das Verkehrsunternehmen für die Schäden zivilrechtlich. Des Weiteren besteht für das Verkehrsunternehmen die Gefahr, bei erkennbarer Gefährdung Dritter den Versicherungsschutz seitens des Haftpflichtverbandes zu verlieren.

    Bei den Verkehrsbetrieben ist man sich der Probleme für die Betroffenen bewusst. Dennoch werden wir bis auf Weiteres aus Rechtsgründen an der aktuellen Regelung festhalten müssen, da die geltenden Vorschriften u.a. der BOKraft bindend sind und den Verkehrsunternehmen keinen Ermessensspielraum einräumen.
    Nach unserem Kenntnisstand erwägt aber das Land NRW, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Dies soll klären, ob und ggf. welche E-Scooter/Elektromobile unter welchen Voraussetzungen und vor allen Dingen Sicherungsmaßnahmen ohne Gefahr für die Sicherheit des Betriebs und anderer Fahrgäste befördert werden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Opdenbusch
    Hauptabteilungsleiter Verkehrsbetrieb – MöBus –

    NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH

  2. Noch vor der Berichterstattung in MG und im Land NRW bin ich durch einen Fall in Köln auf die Problematik aufmerksam geworden. Und so hatte ich am 17.12. als Aufsichtsratsmitglied der NEW eine Anfrage gestellt die mir die NEW auch am 22.12. beantwortete.

    Mein Ansinnen als NEW mobil & aktiv Aufsichtsrat Mitglied war zum einen zu klären welche Gefährdung durch die E-Scooter im Bus ausgeht und ob in Mönchengladbach reagiert werden muss. Dann lag mir aber am Herzen, dass dies anders als in Köln unter Beteiligung der Behindertenverbände besprochen wird. Und es sollte möglichst nicht zu einem Verbot von E-Scootern kommen.

    Durch die Antwort wurde klar:
    Grundlage für die Empfehlung des VdV war ein Gutachten dass aufgrund der Bauweise von E-Scooter ein Gefahrenpotential sah, was für den Verkehrsverbund erstmal schwer zu tragen ist. Von den Gutachtern wird ausdrücklich angemerkt, dass auch die Hersteller von Elektromobilen in ihren Betriebsanleitungen vor einer Beförderung von Elektromobilen mit aufsitzender Person in anderen Fahrzeugen warnen und darauf hinweisen, dass unbesetzte Elektromobile in anderen Fahrzeugen nur verzurrt transportiert werden dürfen.

    Somit halte ich VORERST die Entscheidung der NEW für richtig. ABER mir wurde in gleicher Antwort auch gesagt, dass zum Thema noch ein Runder Tisch auch mit den Interessensverbänden der Menschen mit Behinderung geplant sei.

    Das dann aber zum einen sogar eine Frau mit einem E-Rollstuhl stehen gelassen wurde ist natürlich ein fataler Fehler. Und dass nun das E-Scooter Verbot als dauerhaft kommuniziert wird ist auch nicht meinen Erwartungen entsprechend.

    Also kann ich die derzeitige Aufregung verstehen, aber erstmal hat die Politik damit nichts zu tun. Und mit ersten Informationen ist das ganze in der NEW thematisiert worden.
    Die Fehler passierten danach und das wird noch zu klären sein wo wie was.

  3. R.Steinbeck | 8. Januar 2015 um 09:52 |

    Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich ausschütten vor Lachen. Seit Wochen, ja Monaten, haben Politiker jeder Richtung, hat jede illustre Talkrunde, nur ein Wort im Mund. AUSGRENZUNG: Das alles beherrschende Thema. Und das ist auch gut so. Aber wir müssen nicht weit gehen, nur bis an die nächste Bushaltestelle, um gelebte Ausgrenzung zu sehen.
    Es ist dreist, es ist diskriminierend, es ist unerträglich. Wir fliegen zum Mond, aber in diesem Fall nicht in die Problemlösung zu gehen, sondern abzuwinken, ist so armselig und einer intelligenten, hochtechnisierten Gesellschaft auch nicht einfach abzunehmen. Wer hat sich hier wem anzupassen?. Natürlich bedürfen diese schweren Gefährte einer Sicherung, keine Frage.
    Was hat der VdK sich auf die Fahnen geschrieben? Wird von der Seite auch der nötige Protest kommen? Zornesröte ist angesagt.

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