Schlagwort: Abfalllogistik

  • Abfallkalender wird der Umwelt zuliebe papierlos

    Abfallkalender wird der Umwelt zuliebe papierlos

    Der gedruckte Abfallkalender, der bislang an alle Haushalte ging, wird jetzt von zahlreichen digitalen Alternativen abgelöst.

    Rund 11.000 Kilogramm Papier sind jedes Jahr im Dezember an die Haushalte in Mönchengladbach verteilt worden. Jedes Mal war nach der Verteilung festzustellen, dass etliche Abfallkalender direkt im Altpapier gelandet sind.

    Die GEM schafft nun der Umwelt zuliebe die Druckvariante des Abfallkalenders in Mönchengladbach ab.
    GEM-Geschäftsführerin Gabriele Teufel betont: „Wir machen das aus zwei Gründen. Zum einen leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit, weil wertvolle Ressourcen wie Energie, Papier, Wasser eingespart statt teilweise verschwendet und zugleich CO2-Emissionen verringert werden. Zum anderen soll dem veränderten Bedarf entsprochen werden, dass immer Menschen das Internet nutzen statt Druckprodukte.“

    Es gibt zahlreiche Alternativen
    Alle Termine können im Internet unter www.mags.de abgerufen werden.
    Der Online-Abfuhrkalender kann nach Eingabe der Adresse mit den jeweils individuellen Terminen heruntergeladen werden – auf nur zwei Seiten. Bei einem beidseitigen Druck wird so nur ein Blatt Papier verbraucht. Wird der Online-Abfuhrkalender als ICS-Datei heruntergeladen, lässt er sich sowohl in einen Outlook-Kalender als auch in Sprachassistenten importieren.

    Alle Informationen zur richtigen Mülltrennung, das Abfall A-Z, Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sowie die Termine des Schadstoffmobils finden Interessierte ebenfalls online unter www.mags.de.
    Ganz einfach geht es seit Jahren auch mit der kostenfreien mags-App, die bereits viele Mönchengladbacher nutzen. Hier können sie sich den individuellen Abfuhrkalender auch für mehrere Adressen anlegen.
    Erinnerungen für die Abfuhr von Restmüll, Bio- und Papierabfällen sowie der Gelben Tonnen sind ebenso möglich wie die Erinnerungen an Sonderabfuhren von Grünabfällen, Elektrokleingeräten und Weihnachtsbäumen. Die Erinnerungen kommen per Push-Mitteilung auf dem Mobilgerät zu dem vom Nutzenden gewählten Zeitpunkt an.

    Über diese Funktion hinaus können in der App auch nächstgelegene Standorte (Wertstoffhöfe mit Öffnungszeiten, Container, Schadstoffmobil) aufgerufen und angezeigt werden.
    Ein weiteres beliebtes Angebot ist der mags-Melder, mit dem etwa wilder Müll, Schlaglöcher oder Verschmutzungen im Stadtgebiet gemeldet werden können. Die App ist unter dem Stichwort „mags-App“ in allen App-Stores kostenfrei verfügbar.

    Das Service Center der GEM hilft bei der Umstellung
    Bürgerinnen und Bürger, die weder den Online-Abfuhrkalender noch die App nutzen können, erhalten nach Anruf beim Service Center der GEM unter 02161 49 10 10 einen Ausdruck des Online-Kalendariums.

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  • Müllgebühren: mags-Vorstand erhielt weiteren Auftrag der Politik

    Müllgebühren: mags-Vorstand erhielt weiteren Auftrag der Politik

    In der heutigen Sondersitzung des Verwaltungsrates der mags setzten die Koalitionäre der CDU/SPD-Mehrheit ihren Antrag mit ihrer Stimmenmehrheit durch und beauftragten den mags-Vorstand, frühestmöglich verschiedene Varianten für die Kalkulation der Müllgebühren des kommenden Jahres den politischen Beratungen zur Verfügung zu stellen.

    Ebenfalls bitten CDU und SPD den Vorstand, rechtssichere Lösungsansätze zu erarbeiten, mit denen eine überschießende Volumenbelastung insbesondere von Haushalten mit ungerader Personenzahl vermieden werden kann.

    Der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Dr. Hans Peter Schlegelmilch: „Ein faires und leistungsstarkes Entsorgungsangebot für Mönchengladbach hat oberste Priorität. Das Ziel von CDU und SPD ist ein gerechtes und rechtssicheres Gebührensystem, das eine ausgewogene Berücksichtigung aller Haushalte garantiert.“

    Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Felix Heinrichs, ergänzt: „Die neue Abfalllogistik führt derzeit insbesondere bei Haushalten mit ungerader Personenzahl noch perspektivisch zu einer ungerechten Mehrbelastung. Hierfür benötigen wir Lösungsansätze, die von der mags geprüft und vorgestellt werden sollen. Die Berechnung und individuelle Belastung mit kalkulatorischem Luftvolumen muss ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen wir aber natürlich darauf achten, dass die in Betracht kommenden Lösungen im Einklang mit dem Gebührenrecht stehen.“

    Dr. Gerd Brenner argumentierte für die Bündnis/Grünen:
    „Kern des Problems: 20/15-Liter-Vorschrift

    Diese Zwangsvolumen-Regelung der neuen Satzung war aus unserer fachpolitischen Sicht von Anfang an nicht haltbar.

    1. Erstens ist sie keineswegs gängige Praxis in Deutschland. In der überwiegenden Anzahl deutscher Kommunen gibt es diese Regelung nicht. Viele Kommunen mit einem Zähl- oder Wiegesystem können auf Zwangsvolumina ganz verzichten. In anderen Städten liegen die Liter-Vorgaben deutlich niedriger (à Hannover, Bonn, Göttingen usw.).
    2. Zweitens ist diese Zwangsvolumen-Regelung juristisch fragwürdig. Nach unserer Auffassung ist sie mit einschlägigen Landes-/Bundesgesetzen nicht vereinbar. Das gesetzlich vorrangige Gebot der Müllvermeidung wird praktisch ausgehebelt. Eine kommunalaufsichtliche Prüfung durch die Bezirksregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen.

    Ebenso haben viele Bürger zu Recht deutlich gemacht, warum sie die bemerkenswerte Höhe des Zwangsvolumens ablehnen: Sie bezeichnen es als Nötigung, die jahrelange Praxis der Müllvermeidung und Mülltrennung aufzugeben. Ich möchte wieder einen Bürger zitieren. Eugen Grysczyk schreibt in seiner ausführlichen Stellungnahme: „Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 LabfG sollen mit dem Gebührenmaßstab wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen geschaffen werden. […] Dieses ist mit dem Einführen der übergroßen Müllgefäße nicht der Fall.“

    Die Bürger sind also der gleichen Meinung wie umweltbewusste Fachpolitiker in Bund und Land und auch der Gesetzgeber. Sie haben damit gewichtige Verbündete gegen wesentliche Bestimmungen der neuen Abfallsatzung auf ihrer Seite.

    Sie haben erkannt, dass Ihnen das Zwangsvolumen in großen Tonnen Probleme bereitet, besonders im Hinblick auf Familien. Deshalb wollen Sie das Luftvolumen, das sich für Familien ergibt, kostenfrei stellen.

     

    Diese finanzielle Hilfe für Familien würden wir prinzipiell mittragen. Sie löst aber die Grundprobleme nicht:

    Erstens müssten Sie die Kostenfreistellung des Luftvolumens allen Bürgern gewähren, sonst bekommen Sie rechtliche Probleme.

    Zweitens: Sie sind sich wohl in Klaren darüber, dass eine Gebührensenkung an der einen Stelle eine Gebührenerhöhung an anderer Stelle bedeutet. Ihr Versprechen der allgemeinen Gebührensenkung könnte damit aus der Welt sein.

    Drittens löst eine solche Maßnahme das Grundproblem nicht, dass die Tonnenvolumina für alle Bürger viel zu hoch angesetzt sind.

    Und viertens löst das die praktischen Probleme nicht, die überzogene Tonnengrößen für die Bürger mit sich bringen. Folgende Fragen wurden von Bürgern z.B. immer wieder gestellt:

    Wo bekomme ich die größeren Stellflächen für die großen Tonnen her?

    Die neuen Tonnen kann man nicht mehr am ausgestreckten Arm die Kellertreppe hochtragen. Man muss sie sich vor die Brust packen. Wie soll ich das bei einer so großen und schweren Tonne schaffen?

    Mein Fazit: Jede sinnvolle soziale Maßnahme, mit der Sie die Abfallsatzung etwas reparieren wollen, tragen wir mit. Aber aus umweltpolitischer Sicht bleibt ein entscheidender Kritikpunkt: Mit der neuen Satzung verfehlen Sie das Ziel der Müllvermeidung. Das wiederum führt zu übergroßen Mülltonnen mit all den Folgeproblemen, für die Sie keine überzeugenden praktischen Lösungen anbieten können.“

    Den kpl. Redetext gibt es hier.

    Anmerkung MG-heute: Die Arbeiten an der neuen Satzung sind noch nicht beendet, der mags-Vorstand wird weitere Vorschläge vorlegen, die Politik wird schnellstmöglich final entscheiden.

     

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