Private Hausbesitzer: im Wasserschutzgebiet und vor 1965 erbaut: Prüfung der Anlagen bis Ende 2015, Entwurf der Verodnung hier
Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt diesen Schritt:
„Die neue Verordnung beseitigt offene Fragen bei der Dichtheitsprüfung. Die alte Regelung der CDU-geführten Vorgängerregierung mit der flächendeckenden Prüfung und ihren starren Fristen ist damit endgültig Geschichte. Sie war nicht praxistauglich und hat die Menschen belastet. (mehr …)
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