Wie die Ärzte Zeitung berichtet (Autor: Thomas Trappe), verurteilte das Görlitzer Landgericht ein Pflegeheim zu einer Geldstrafe, weil eine Bewohnerin der Obhut einer ungelernten Kraft überlassen wurde.
Der Beschluss der sächsischen Richterin legt nahe, ungelernte Kräfte vom direkten Kontakt mit Heimbewohnern auszuschließen.
Eine FSJlerin (Freiwilliges Soziales Jahr) war an dem Unfall beteiligt, der dem Urteil vorausging. Wie schon viele Tage zuvor hatte die Helferin im Oktober 2010 eine damals 84 Jahre alte Bewohnerin zum Mittagstisch geführt. Dort sollte sich die Frau kurz eigenhändig abstützen, während die FSJlerin einen Stuhl heranzog. (mehr …)
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