Mit dem Herbst, der nach dem „Goldenen Oktober“ nun endgültig Einzug hält, verlieren auch die Bäume ihr Blattwerk. Die Folge: Straßen und Gehwege, Plätze und Wege in Parkanlagen im Stadtgebiet müssen von Laub entfernt werden.
Wer wo reinigen muss, ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. „In der Praxis sieht es so aus, dass die GEM dort, wo die Stadt für die Reinigung verantwortlich ist, im Auftrag der Stadt das Laub von den Straßen fegt. Für die Gehwege sind dagegen die Anwohner zuständig“, erläutert Petra Scherer vom Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung.
„Hier trifft die gleiche Regelung zu wie beim Kehr- und Winterdienst“, so Scherer weiter.
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