Beiräte haben sich über ihre Aufgaben und Rechte aufklären lassen
Mit dem vor vier Jahren in Kraft getretenen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und den Landesheimgesetzen sind die Rechte älterer Menschen, die in Pflegeheimen leben, gestärkt worden. Doch für die Bewohnerbeiräte (früher Heimbeiräte), die aus dem Kreis der Bewohnerinnen und Bewohnern alle zwei Jahre gewählt werden, sind die Gesetze und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen zunächst einmal ziemlich harter Tobak. (mehr …)
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