Schlagwort: Berufsgenossenschaft

  • Aktualisierung: Ringtonnen: GEM legt Widerspruch ein – GroKo hatte  Erarbeitung von weiteren Alternativen abgelehnt

    Aktualisierung: Ringtonnen: GEM legt Widerspruch ein –
    GroKo hatte Erarbeitung von weiteren Alternativen abgelehnt

    Nachdem die Fraktionsvorsitzenden der GroKo in der letzten Ratssitzung unterschiedliche Diskussionansätze  zur Prüfung und Einlegung des Widerspruches gegen die Anordnung der Berufsgenossenschaft feststellten, wurden sie wohl in der Folgezeit durch rechtliche Fakten überzeugt, wie sinnvoll ein Widerspruch sein kann.
    Im Rat hatten sie einen entsprechenden Antrag der Grünen (Pkt. 1+2 des Antrages) mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt.

    In der Aufsichtratssitzung der GEM am Dienstag, dort sind die GroKo-Mitglieder ebenfalls stark vertreten,  wurde von diesem beschlossen, dem Rat des Rechtsamtes der Stadt zu folgen, und aus formalen Gründen Widerspruch gegen die Anordnung der Berufsgenossenschaft einzulegen.
    Diese hatte gefordert, dass bis Ende 2018 ein Systemwechsel zu erfolgen hat, aus Gründen des Arbeitsschutzes.
    Diesen Widerspruch gegen die Anordnung hatten FDP/Bündnis-Grüne gefordert.

    Die GEM erwartet mit ihrem Widerspruch eine Präzisierung der Anordnung und erreicht damit allemal einen Aufschub.
    Das gibt den handelnden Akteuren Zeit, neu und gemäß der politischen Forderung alternative Konzepte zu erarbeiten und zu diskutieren. Die bisher dem Rat vorgelegten Vorschläge entsprachen in keinster Weise den vereinbarten Anforderungen und waren deshalb auf den Widerstand nicht nur in der Politik,  sondern auch in weiten Teilen der Bevölkerung gestoßen. Ein wohl schweigende Mehrheit lehnt eine Änderung zumindest solange ab, bis eine nachvollziehbar bessere Lösung dargestellt wird. Diesbezügliche Gespräche vermitteln diesen Eindruck.
    Ein Ratsbürgerentscheid könnte hier letzte Klarheit bringen.

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  • Politik berät alternative Abfallkonzepte – aktuelle Begründung: Arbeitsschutzbestimmungen

    Politik berät alternative Abfallkonzepte –
    aktuelle Begründung: Arbeitsschutzbestimmungen

    Die 25-, 35- und 50-Liter Restmülltonnen aus Kunststoff oder auch Metall könnte es in Mönchengladbach ab 2019 nicht mehr geben.
    Die Berufsgenossenschaft Verkehr hat mit Schreiben vom 9. Oktober gefordert, dass die Ringtonnen ersetzt werden müssen. Die Abfuhr mit den Gefäßen ohne Rollen verstößt laut Berufsgenossenschaft gleich gegen mehrere Arbeitsschutzbestimmungen. Die Anordnung hat zwei Folgen: So lange es die Ringtonnen in Mönchengladbach gibt, muss die GEM durch mehr Personal den Müll abholen lassen, damit die Belastung für die einzelnen Mitarbeiter nicht so hoch ist.
    Ab 2019 sollen dann neue Müllgefäße mit Rollen zum Einsatz kommen – so, wie es die Bürger schon von den blauen und braunen Tonnen kennen.
    In Mönchengladbach sind aktuell 110.700 herkömmliche Systemeimer im Einsatz. Voraussetzung für die Umstellung  ist eine vom Rat noch zu beschließende Satzungsänderung. Wie groß diese Gefäße sein werden, wie oft sie abgeholt werden und was das für die Abfallgebühren bedeutet, entscheidet der Rat voraussichtlich im Dezember.
    Im vorgestrigen Hauptausschuss stellte die für die Müllabfuhr verantwortliche mags Varianten für die Abfallbeseitigung vor. mags war schon 2016 vom Rat beauftragt worden, alternative Modelle der Abfall- und Wertstofflogistik sowie der abfallwirtschaftlichen Nebenleistungen somit Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation darzustellen.

    Mit der geplanten Umstellung soll eine geordnete Entsorgung durch entsprechend geeignete Gefäße erreicht werden.

    Das soll auch dazu führen, die Mengen an Sperrmüll deutlich zu reduzieren. Gleiches gilt für das Problem der „wilden Müllkippen“ im Stadtgebiet, die immerhin 1,5 Prozent der gesamten Müllmenge ausmachen. Der Anteil des Sperrmülls liegt bei 8,6 Prozent und der des Restmülls bei 27,2 Prozent.

    Diskutieren wird der Rat über die Einführung neuer Behälter in den Größen 60, 120 und 240 Liter, ein Mindestbehältervolumen, das Zulassen von „Müll-Ehen“ auf einem Grundstück und einen Rhythmus der Abholung.

    Diese soll zu sinkenden Gebühren für den Bürger führen.
    (pmg)

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