Ab August kann für Kinder vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich und ab 1. August 2014 in Höhe von 150 Euro in Anspruch genommen werden, wenn das Kind keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und die Eltern kein Elterngeld beziehen.
Für jedes Kind wird höchstens 22 Monate Betreuungsgeld gezahlt.
Die Aufwendungen für das Betreuungsgeld trägt der Bund.
Das Betreuungsgeld wird im Rahmen einer Novellierung des Bundeselterngeldgesetzes eingeführt, die Abwicklung ist den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen worden. (mehr …)
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