Schlagwort: Borussiapark

  • Bisher friedliches Verhalten: Derby-Vornacht ohne polizeilich relevante Vorkommnisse

    Bisher friedliches Verhalten: Derby-Vornacht ohne polizeilich relevante Vorkommnisse

    Kurz vor dem Start des Fußballeinsatzes am Samstag, 16. April, freut sich die Polizei Mönchengladbach darüber, dass es in der Vornacht zum Derby ruhig geblieben ist.

    Weder in Köln noch in Mönchengladbach musste die Polizei in Zusammenhang mit dem anstehenden Spiel tätig werden. Im Vorgriff auf die Begegnung hatte die Polizei insgesamt 127 Personen Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen, wobei die Mehrzahl bereits auch den Vortag mit einschließt.

    Anlass hierfür war unter anderem, dass es am 26. November 2021, dem Vorabend der letzten Begegnung der Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln in Köln, 82 überwiegend polizeibekannte Fußballstörer aus Köln, Essen und Dortmund versucht hatten, in die Altstadt von Mönchengladbach zu gelangen. In Teilen ausgestattet mit Mundschutzen, Handschuhen, Sturmhauben und einer für geplante Auseinandersetzungen typischen Vielzahl einheitlicher roter T-Shirts konnten sie unmittelbar am Fuße der Altstadt, in der auch der Weihnachtsmarkt geöffnet war, polizeilich festgesetzt werden. Dieser Personenkreis erhielt in Gänze für den gestrigen Abend wie für den heutigen Spieltag ein Bereichsbetretungsverbot für das Stadtgebiet Mönchengladbach.

    Bereichsbetretungsverbote gingen in Teilen auch Anhänger von Borussia Mönchengladbach, die sich am 26.11.2021 zeitgleich mit Erscheinen der Kölner Störer zunächst an der Straße Sandkaule gesammelt hatten. Mit Erkennen von Polizeikräften entfernte man sich in unterschiedliche Richtung, um sich wieder auf einem Parkplatz an der Stadtgrenze zu Viersen zu treffen. Bei der dortigen Kontrolle konnten 66 Personen überprüft werden. Noch in Fahrzeugen, aber überwiegend auf dem Parkplatz „entsorgt“, wurden in Teilen ebenfalls Mundschutze, Handschuhe, Sturmhauben und sogar ein Teleskopschlagstock aufgefunden.

    Fünfunddreißig Personen aus der Gruppierung, die kein Bereichsbetretungsverbot erhielten, wurde eine schriftliche Gefährderansprache zugestellt.

    „Rivalität hin oder her, sogenannte „Fanfeindschaften“ müssen Grenzen haben.

    Deshalb haben wir mit Bereichsbetretungsverboten insbesondere auch in der Vornacht zum Derby gearbeitet. Auf die Klage eines Gladbachers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hin, hat dieses das Bereichsbetretungsverbot im Übrigen bestätigt.“, so die Einsatzleitung.

    Die Mönchengladbacher Polizei dankt für die bisherige Vernunft der Fangruppierungen und freut sich auf einen hoffentlich friedlichen und sportlich interessanten Einsatz heute. (cw)

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  • So freigiebig ist die Stadt Mönchengladbach – bei über 1 Milliarde Euro Schulden

    So freigiebig ist die Stadt Mönchengladbach – bei über 1 Milliarde Euro Schulden

    Wir pfeifen auf dem letzten Loch, haben keine Möglichkeit zu freiwilligen Leistungen.
    Und es gibt sie doch, für Borussia Mönchengladbach.
    Am nächsten Mittwoch wird die Mönchengladbacher Verwaltung in der Ratssitzung den Vorschlag als Vorlage einbringen, auf einen relativ kleinen Teil der erstrangigen Sicherheit (Grundschuld) für den Kredit in Höhe von 52.049.984,54 Euro zu verzichten und neue Sicherheiten zu vereinbaren, sowie es Borussia möchte.

    Hintergrund:
    Borussia möchte auf dem eigenen Grundstück, dies ist mit einem kleinen Teil der obigen Sicherheit belastet, ein Hotel bauen. Dieses wird über Bankkredite finanziert, die Grundschuldbelastungen müssen deshalb geändert werden, dem muss die Stadt zustimmen.

    Das Ganze ist ein Geschäft, bei Geschäften sollten beide Partner davon profitieren. Eine mögliche WIN-WIN-Situation gibt die Stadt ohne Gegenleistung der Borussia aus der Hand.
    In der vorliegenden Vorlage zur Entscheidung ist eine Gegenleistung der Borussia zugunsten der Stadt nicht zu finden, also wird es ein Verlustgeschäft.

    In der Vorlage heißt es lapidar: „Der beschriebene Tausch der Sicherheiten ist zur von der Borussia GmbH geplanten wirtschaftlichen Entwicklung, die auch im Interesse der Stadt als Gläubiger liegt, erforderlich“.
    Dies muss man nicht verneinen um trotzdem eine Gegenleistung zu erwarten.
    Beispiele gibt es genug: z. B. Behinderten-Toiletten, einen Treppenlift im Rathaus Abtei etc..

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  • Bebauungsplanvorentwurf schafft Grundlagen für den Sportpark um den Borussiapark

    Bebauungsplanvorentwurf schafft Grundlagen für den Sportpark um den Borussiapark

    Um das Stadion im Borussiapark laufen von Seiten der Borussia unter anderem die Planungen für einen neuen Hotelkomplex und für ein neues Rehazentrum. Die Verwaltung kümmert sich derzeit um die planungsrechtlichen Grundlagen und stellte am 10. November in der Bezirksvertretung West und im Planungs- und Bauausschuss (1. Dezember) die Änderung des Flächennutzungsplans und einen Vorentwurf des Bebauungsplans für den Bereich zwischen den Straßen Am Hockeypark, Dr.-Adalbert-Jordan-Straße, Helmut-Grashoff-Straße, Am Borussiapark und der Feldflur „Wolfsittardbüschchen“ vor.

    Mit der neuen Aufstellung bzw. der Änderung der Pläne soll die Stadionnutzung des VFL Borussia Mönchenglabdach e.V. gesichert werden. Außerdem soll damit der Rahmen gegeben sein, dass auf dieser Fläche sportaffine Nutzungen entwickelt werden können. Das soll dann auch in Zukunft über die Hotelbau- und Rehazentrumspläne hinaus gelten. Erfasst sind für das sogenannte Sondergebiet Sportpark unter anderem Büro und Verwaltungseinrichtungen für die Vereinsarbeit sowie Fan- und Sponsorenbetreuung, Flächen für Gastronomie, eine Fläche für einen Fanshop und das Vereinsmuseum.

    Gleichzeitig soll mit den Plänen in Zukunft die prägende Promenade im Bereich der Hennes-Weisweiler-Allee, die den Verlauf der ehemaligen Landwehr nimmt, gesichert werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht außerdem eine mögliche Fortführung Richtung Westen vor, um eine Verbindung zum angrenzenden Naherholungsgebiet Hardter Wald zu schaffen. Sowohl die Hennes-Weisweiler-Allee als auch die Dr. Adalbert-Jordan-Straße sollen dem Fuß-und Radverkehr vorbehalten sein.

    Nach der Vorstellung des Vorentwurfes gehört die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger zum nächsten Schritt des Verfahrens.
    (pmg)

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