Zu der Abstimmung im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am vergangenen Freitag erklärt Gülistan Yüksel:
„Bei der Abstimmung am 16. Oktober über das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung habe ich abweichend von meiner Fraktion gegen das Gesetz gestimmt. Obwohl der vorgelegte Gesetzentwurf erheblich restriktiver ist als das ehemalige, vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, habe ich mich entschieden, bei meinem Standpunkt zu bleiben.
Es ist festzuhalten, dass das nun beschlossene Gesetz sich an den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes orientiert und restriktiver ist, als es CDU und CSU wollten.
Ich lehne eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten aber ab, da ich den Eingriff in die Privatsphäre der Menschen für nicht vertretbar halte. Daher habe ich dem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten (auch bei Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw. Höchstspeicherfrist) erlaubt, nicht zugestimmt. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft nimmt stetig zu und umfasst in wachsendem Maße auch das Private. Es müssen – bei allen Vorteilen, die der technische Fortschritt mit sich bringt – meines Erachtens Räume bewahrt werden, die unbeobachtet bleiben und die unbefangenes Handeln erlauben.“
Schlagwort: Bundesverfassungsgericht
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Gülistan Yüksel lehnt Vorratsdatenspeicherung ab
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Betreuungsgeld: Versorgungsamt Mönchengladbach bewilligt keine Leistungen mehr und nimmt auch keine Anträge mehr an
Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zum Betreuungsgeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für nichtig erklärt. Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld, so die Urteilsbegründung.
Die zuständige Bezirksregierung Münster hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW die Städte und Kreise angewiesen, keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden. Außerdem wurden die Städte und Kreise gebeten, sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter und Informationen zum Betreuungsgeld zu sperren.
Diese Verfügung hat das Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen, in der die gemeinsame Betreuungsgeldstelle angesiedelt ist, jetzt umgesetzt.
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