Stadtverwaltung stellt klar: Rechtliche Beratung bei einem Bürgerbegehren ist gesetzlicher Auftrag
„Die Verwaltung hat nach der Gemeindeordnung eine gesetzliche Verpflichtung, Initiatoren eines Bürgerbegehrens zu beraten“, so Oberbürgermeister Norbert Bude zur Rolle der Verwaltung, nachdem die Bürgerinitiative „Rettet die Stadtbibliothek“ am 15. März 2013 dem OB offiziell…