„Die Verwaltung hat nach der Gemeindeordnung eine gesetzliche Verpflichtung, Initiatoren eines Bürgerbegehrens zu beraten“, so Oberbürgermeister Norbert Bude zur Rolle der Verwaltung, nachdem die Bürgerinitiative „Rettet die Stadtbibliothek“ am 15. März 2013 dem OB offiziell die Durchführung eines Bürgerbegehrens angezeigt hat. “ In der kommenden Woche werden wir mit den Vertretern der BI zusammenkommen, um eine erste Beratung durchzuführen. Dabei geht es zum Beispiel um die eigentliche Fragestellung oder die Form der Unterschriftlisten. Zudem wird die Verwaltung die konkrete Zahl der Wahlberechtigten für die Berechnung der Anzahl der zu erreichenden Unterschriften bekannt geben“, so der Oberbürgermeister weiter.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kostenschätzung für die Alternativlösungen Neubau Stadtbibliothek oder Sanierung Altstandort. (mehr …)
Schlagwort: Bürgerinitiative Rettet die Stadtbibliothek
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Stadtverwaltung stellt klar: Rechtliche Beratung bei einem Bürgerbegehren ist gesetzlicher Auftrag
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Bürgerinitiative „Rettet die Stadtbibliothek“ – Treffen der Interessierten und Unterstützer
